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Bieri Peter · Ständerat · 2014-09-23

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte zur Interpellation einige Gedanken anbringen. Blicken wir zurück: Zur Weiterentwicklung der Armee wurden wiederholte und zum Teil dann auch etwas verwirrliche Diskussionen um die Kosten der Armee geführt. Als Ausgangspunkt können wir den Bundesbeschluss vom 29. September 2011 nehmen, mit dem das Parlament die Eckwerte einer zukünftigen Armee festlegte und den Ausgabenplafond definierte.

Ich will jetzt nicht in die Details gehen, aber jedenfalls war in der Folge nie wirklich klar, was alles in diesem Kostenrahmen eingeschlossen sein sollte. Das Departement hat uns im Rahmen der Diskussionen zum Armeebericht Modellrechnungen dazu vorgestellt, welche Kosten anfallen würden, wenn eine bestimmte Armeegrösse vollständig ausgerüstet werden sollte, wobei auch die zurzeit vorhandenen Lücken in der Ausrüstung geschlossen werden müssten. Eine andere Frage war, bei welcher Summe der Tiger-Teilersatz mit eingeschlossen sei, ob diese Beschaffung allenfalls noch separat dazukommen würde.

Mit dem Nein zur Gripen-Beschaffung im vergangenen Mai ist eine neue Diskussion darüber entflammt, ob die dafür vorgesehenen, nach dem Volksentscheid jedoch nicht in Anspruch genommenen Mittel anderweitig verwendet werden könnten oder ob das Budget der Armee entsprechend reduziert werden sollte. Wir konnten alle feststellen, dass sich Bundesrat und Parlament, aber auch die Armeeführung und die an der Sicherheits- und Finanzpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger mit ihren verschiedenen Haltungen und Meinungen wenn nicht widersprachen, so doch wenig geeint äusserten.

Als Mitglied der beiden zuständigen Kommissionen, der SiK und der FK, stehe ich auch etwas in der Mitverantwortung; wir müssen über gesicherte und gefestigte Aussagen über die Betriebs- und Investitionskosten der Armee verfügen können. Es gilt, das Spannungsfeld zwischen dem Finanzbedarf der Armee, also dem Geld, das sie zur Erfüllung ihrer Aufträge und für ihre Leistungsfähigkeit benötigt, und den Möglichkeiten des Gesamtbundeshaushaltes auszuloten; anschliessend ist die einmal definierte Linie wenn immer möglich zu verfolgen. Damit schafft man Klarheit, aber auch Vertrauen bei den Armeeangehörigen. Niemand von uns möchte in Zukunft bei jeder Gelegenheit das Klagelied hören, es fehle an Mitteln oder an der Stetigkeit der vorhandenen Finanzen.

Nicht nur die Armee will ja finanzielle Verlässlichkeit, wir verfolgen dieses Ziel auch bei anderen Bundesausgaben, soweit der Bundeshaushalt dies zulässt - das vielleicht in Ergänzung zur vorherigen Debatte. Wir möchten die Ausgaben des Bundes in einem gewissen Bereich natürlich möglichst gesichert haben. Wir müssen aber auch immer daran denken, dass wir auch die Bundeseinnahmen garantieren müssen, und diese hängen bekanntlich auch mit Faktoren wie etwa der Leistungsfähigkeit oder dem Wachstum der Wirtschaft zusammen.

Mit Interesse und besonders sorgfältig habe ich in der Vorlage des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Armee diejenigen Kapitel gelesen, in denen sich der Bundesrat zu den Finanzen äussert. Die Begründungen der zukünftigen finanziellen Bedürfnisse sind nachvollziehbar; sie kommen in weiten Teilen den Forderungen der Armeeführung und den Entscheiden des Parlamentes entgegen. Wir werden bei der Behandlung der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee in der Kommission und hier im Ständerat, der ja bei dieser Vorlage Erstrat ist, darauf zu sprechen kommen.

Fürs Erste sehe ich die in der Interpellation gestellten Fragen in der bundesrätlichen Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee beantwortet. In dem Sinn bin ich von der Antwort des Bundesrates befriedigt und danke für die Auskünfte.