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AB 166157

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-23

Wortprotokoll

Wie gesagt wurde, macht Ihnen der Bundesrat beliebt, das Postulat anzunehmen. Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Ich will Ihnen vorneweg ein paar Fakten liefern: Frauen sind grundsätzlich im Arbeitsmarkt integriert. Es sind bei uns nur 22 Prozent nicht erwerbstätig. Eine weitere Bemerkung ist folgende: Das grösste Potenzial ist bezüglich der Erwerbstätigkeit von Müttern auszumachen. Da muss man zugegebenermassen feststellen, dass 1992 rund 40 Prozent der Mütter nicht erwerbstätig waren und dass die Zahl heute bei 21 Prozent liegt, dass also ein wesentlicher Rückgang stattgefunden hat. Allerdings hat die Teilzeitarbeit, und das ist eine modernere Erscheinung, natürlich massiv zugenommen.

Der Bundesrat erachtet den beruflichen Wiedereinstieg von Müttern als ein ganz wichtiges politisches Ziel. Um den Wiedereinstieg zu ermöglichen, gibt es unter anderem das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz als Basis. Ich will Sie nicht mit diesen Gesetzen langweilen, ein paar Stichworte seien aber erwähnt:

Bei der Arbeitslosenversicherung geht es um die arbeitsmarktlichen Massnahmen. Es geht um die Bildungs-, Beschäftigungs- und um die speziellen Massnahmen. Die Kantone sind in erster Linie dafür zuständig, der Bund finanziert einfach mit; ich wollte also die Kompetenz bei den Kantonen betonen. Weiter müssen die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen auch Personen begleiten, die auf Stellensuche sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben; das muss wieder einmal zur Kenntnis genommen werden.

Das Berufsbildungsgesetz sieht in Artikel 32 die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs expressis verbis vor. Die Kantone, wieder die Kantone, sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die Kantone fördern den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben durch die Validierung von nonformalen Bildungsleistungen.

Wenn ich noch das Gleichstellungsgesetz heranziehe: Der Bund leistet aufgrund dieses Gesetzes Finanzhilfen an private Institutionen für die Beratung und die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbsarbeit. Also auch hier ist grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage vorhanden.

Wir sind mit der Fachkräfte-Initiative unterwegs. Die Fachkräfte-Initiative ist im Jahr 2011 entstanden. Wir haben schon im Jahr 2011, also deutlich vor dem 9. Februar 2014, gesagt, dass wir die demografische Entwicklung kennen, es werde schwieriger, den Wirtschaftssubjekten die entsprechend qualifizierten Fachkräfte in der Zukunft lückenlos zur Verfügung zu stellen. "Lückenlos" meint, dass die volkswirtschaftliche Entwicklung gefördert bleiben soll; sie soll auf hohem Niveau bleiben.

Wir haben nach dem 9. Februar 2014 die Fachkräfte-Initiative überarbeitet. Ich habe hier die wesentlichen 14 Punkte, Massnahmen vor mir, die diese überarbeitete Fachkräfte-Initiative beinhaltet. Einer dieser Punkte wurde von Frau Häberli-Koller und Herrn Eder angesprochen. Da geht es um die Gesundheitsberufe. Diesen wird ganz besonders auch Beachtung geschenkt. Ich habe gut zugehört: Selbstverständlich ist die Akademisierungsfrage Teil dieser neuerlichen Prüfung; dem werden wir Beachtung schenken. Und ich habe noch besser zugehört, als vorhin von Herrn Ständerat Hösli gesagt wurde, dass einem als Pflegefachfrau oder -fachmann drohe, zum Bürolisten zu werden. Das kann natürlich auch nicht die Idee sein: Die Bürokratie muss reduziert werden können.

Diese Fachkräfte-Initiative ist also unterwegs. Wir nehmen das Postulat als Prüfauftrag. Ich bin nicht oder zumindest nicht nur der Sprecher der Wirtschaft, ich möchte gerne als Mitglied eines Regierungskollegiums verstanden werden. Aber die Wirtschaft hat jetzt, spätestens nach dem 9. Februar 2014, verstanden, dass etwas gehen muss. Ich bin im Dauerkontakt mit den Wirtschaftsverbänden, mit den Dachverbänden insbesondere. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat bereits durchblicken lassen, dass er sich mit einer Initiative "45 plus" beschäftigt. Die Idee einer Arbeitsagentur ist am Entstehen. Man geht jetzt sehr gezielt darauf aus, die hiesigen Potenziale besser identifizieren zu können, die Leute besser arbeitsmarktfähig zu machen. Das sind Investitionen, die nicht zu unterschätzen sind. Die Firmen müssen dann bei allem noch wettbewerbsfähig bleiben. So gesehen bin ich der Meinung, die Wirtschaftsverbände müssten jetzt eine Chance bekommen.

Wenn Sie morgen schon Resultate kontrollieren wollen, dann würde ich Sie heute davor warnen, dass Sie dann enttäuscht würden. Das ist ein Prozess - das ist ein Sensibilisierungsprozess, das ist ein Aufbauprozess. Das ist ein Prozess, der auch irgendwie einen Gesinnungswandel bedeutet, und das braucht einfach zusätzliche Zeit. Aber es ist wirklich bei allen irgendwie Beteiligten gestartet worden, bei der Wirtschaft, den Sozialpartnern, selbstverständlich auch beim Bund und selbstverständlich auch bei den Kantonen.

Ich teile - um auf die Frauen zurückzukommen - mit Herrn Graber die Auffassung, dass es die Punkte sind, die er aufgezählt hat, die dazu führen, dass der Wiedereinstieg, wenn man einmal ausgestiegen ist, schwierig ist. Er ist vor allem auch schwierig, weil dann das Fehlen des Selbstvertrauens im Weg steht. Die Arbeitgeber sind vorsichtig, nicht nur, [PAGE 891] wenn Frauen wiedereinsteigen wollen, sondern auch bei Männern; das ist einfach so. Wenn man jemanden nicht kennt, wenn man nicht a priori überzeugt ist, dass dessen Bildungs- und Fähigkeitsniveau State of the Art ist, dann ist eine gewisse Barriere vorhanden. Ich bin auch der Meinung, dass es, sobald man ein, zwei Jahre nicht mehr im Arbeitsprozess gewesen ist, ein gewisses Erfahrungs- und Qualifikationsdefizit gibt. Das muss überbrückt werden können - und es kann auch überbrückt werden. Das ist eine persönliche Überzeugung, die ich hier in die Debatte einbringe. Es kann überbrückt werden, wenn man schon früh und dauerhaft und immer wieder versucht, die Leute weiterzubilden. Dann wird das Risiko geringer, dass sie den Arbeitsmarkt verlassen müssen. Oder wenn sie ausgeschieden sind, sollten sie systematischer bessere Voraussetzungen bekommen haben, um allenfalls wiedereinsteigen zu können. Die Bildung, die dauernde Bildung ist, glaube ich, das entscheidendste Rezept.

Aber das kann nicht nur eine Angelegenheit der Arbeitgeber sein, das will ich auch in aller Deutlichkeit gesagt haben. Es braucht von jedem Einzelnen eine zusätzliche Investition in sich selbst. So sorgt man vor, und wenn es halt doch passieren sollte, erhöht man sich so selber auch die Chance zum Wiedereinstieg. Ich zweifle nicht an der Motivation der Leute, die in den Arbeitsprozess zurückwollen. Diese Motivation muss hoch gehalten werden, sie muss gestützt werden. Noch einmal: Das geschieht vor allem auch über die Sicherheit, dass man sich immer wieder entsprechend dem im Markt erwarteten Qualifikationsstand weitergebildet hat.

Nach dem Gesagten gehen wir einmal mehr an die Arbeit und übernehmen, wenn Sie es denn so beschliessen, Ihr Postulat.