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preparatory:AB 166225

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30

Wortprotokoll

Die vorgeschlagene Vignettenabgabe von 40 Franken bringt etwa 300 Millionen Franken pro Jahr in die Kasse. Der Antrag für 120 Franken, der hier von der Minderheit gemacht wird, hätte zur Folge, dass die Einnahmen auf über eine Milliarde Franken ansteigen würden. Das tönt natürlich nach Geldsegen, und die Versuchung ist da, solche Einnahmen zu sichern. Wir möchten Sie aber davor warnen, einer solchen Erhöhung zuzustimmen, und das aus mehreren Gründen:

Zunächst einmal ist klar, dass mit höheren Abgaben auch die Gefahr des Missbrauchs zunimmt. Der Missbrauch könnte auch darin bestehen, dass die Fahrzeughalter nicht mehr die Autobahnen, sondern wiederum die Strassen für den Lokalverkehr benutzen, und das würde dann zu Überlastungen führen.

Zweitens müssten Sie bei einer solchen Erhöhung einen Systemwechsel ins Auge fassen. Wir haben lange darüber diskutiert, ob man nicht beispielsweise von 40 einmal auf 50 Franken gehen könnte. Irgendwo kommt dann aber der Punkt, wo man eben auch zum Schutze des Tourismus und des Nahverkehrs ein System einführen müsste, das eine Teilabgabe, für einige Tage oder Monate, beinhaltet. Die 40 Franken sind nach unserer Auffassung etwa an dieser Schmerzgrenze, wo eine allgemeine, pauschale Abgabe vertretbar ist. Wenn man höher geht, muss man ein gesplittetes System ins Auge fassen, und das ist in dieser Vorlage ja nicht vorgesehen.

Ebenfalls nicht vorgesehen - das hat Frau Nationalrätin Fehr eben richtig gesagt - ist die Frage, wie zusätzliche Mittel engagiert würden. Herr Nationalrat Hutter hat von Quersubventionen gesprochen - er hat auch Recht. Wenn das nicht der Fall wäre, würden diese Mittel einfach in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Ob das im Sinne der Übungsanlage ist, müsste man entscheiden, denn das ist in diesem Gesetz ebenfalls nicht geregelt.

Deshalb möchte ich Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.