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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2009-04-30

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-30

Wortprotokoll

Mit der heutigen Vorlage beantragen Ihnen der Bundesrat und Ihre Kommission die Verlängerung des Rahmenkredites für die internationale Währungshilfe auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe. Der bisherige Währungshilfebeschluss vom 18. März 2004 läuft am kommenden 30. September 2009 aus. Der Beschluss legt eine Obergrenze des Rahmenkredites für mögliche finanzielle Leistungen, basierend auf dem Währungshilfegesetz, fest. Diese Obergrenze beträgt 2500 Millionen Franken.

Der Beschluss soll praktisch unverändert verlängert und damit weitergeführt werden. Die einzige, kleine Änderung ist, dass in Zukunft dem Parlament die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses in einer gemeinsamen Botschaft mit der Verlängerung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen unterbreitet werden soll. Diese kleine Änderung, eine zeitliche Harmonisierung, ermöglicht eine Verminderung des administrativen Aufwandes für Parlament und Verwaltung. Heute geht es also ausschliesslich um die Weiterführung des Währungshilfebeschlusses vom 1. Oktober 2009 bis zum 25. Dezember 2013 auf der bestehenden Basis.

Zurzeit laufen die Diskussionen über eine Aufstockung der Mittel. Der Bundesrat hat am 8. April 2009 beschlossen, dass die Mittel aufgestockt werden sollen. Wegen des Ausmasses der internationalen Finanzkrise besteht die Gefahr, dass der IWF nicht mehr über genügend Mittel verfügt, um seinen Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Krisenbewältigung zu gewähren. Dabei machen insbesondere die Verschlechterungen in Schwellen- und Entwicklungsländern eine Aufstockung der Mittel notwendig. Diese Aufstockung ist aber heute nicht das Thema; sie war auch nicht direkt das Thema in den Diskussionen der Kommission. Für die Aufstockung der Mittel wird eine eigene Botschaft erarbeitet; über diese werden wir voraussichtlich in der Sommersession befinden. Es geht heute also ausschliesslich um die Weiterführung der bisherigen Währungshilfe. [PAGE 763]

Die internationale Währungshilfe ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Schweiz ist mit ihrer offenen Volkswirtschaft mit bedeutendem Auslandsvermögen und einem weltweit integrierten Finanzplatz auf ein stabiles internationales Währungs- und Finanzsystem angewiesen. Das Währungshilfegesetz definiert Leistungen, welche der Schweiz eine rasche und flexible Teilnahme an international koordinierten Aktionen ermöglicht. Die Währungshilfe kann in Form von Darlehen, Garantieverpflichtungen und A-fonds-perdu-Beiträgen geleistet werden. Die Schweiz hat sich beispielsweise 1997 an Finanzhilfepaketen für Südkorea und 1998 an jenen für Brasilien beteiligt.

Wesentlich ist, dass es in den über vierzig Jahren, seit die Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen mitwirkt, nie zu Verlusten gekommen ist. Alle von der Schweiz geleisteten Kredite wurden bisher termingerecht getilgt. Über die Verwendung der Mittel berichtet der Bundesrat jährlich, und zwar im Rahmen der Berichterstattung über das internationale Finanzsystem im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Seit den späten Neunzigerjahren kam es aber zu keinen international koordinierten Finanzierungsinitiativen mehr. Unter anderem ist dies auf die vorteilhaften Bedingungen an den internationalen Finanzmärkten bis ins Jahr 2008 zurückzuführen.

Diese Situation hat sich im Zuge der jüngsten Finanzkrise klar verschlechtert. Verschiedene Länder haben den IWF bereits um Hilfe ersucht. Die Bedeutung des IWF ist in letzter Zeit somit wieder enorm gestiegen, und die Weiterführung der Teilnahme der Schweiz an der internationalen Währungshilfe ist deshalb wichtiger denn je. Die Weiterführung des Währungshilfebeschlusses ist aber für die Schweiz auch aufgrund des Mitspracherechtes zentral. Die Beiträge sichern der Schweiz ihre Stellung als gleichberechtigte Partnerin im internationalen Finanzsystem.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen und damit den Rahmenkredit über 2,5 Milliarden Franken bis zum 25. Dezember 2013 zu verlängern.