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AB 166378

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Dies ist so ein Geschäft, das mich immer wieder beflügelt, in der WAK-NR aktiv zu sein. Man lernt nie aus. Ich habe dadurch das Gerät der elektronischen Zigarette, der E-Zigarette, kennengelernt. Ich wusste vorher nicht, dass so etwas existiert. Aber nachdem ich gehört hatte, dass auf diesem Gerät, das keinen Tabak verbraucht, die Tabaksteuer erhoben wird, wurde ich doch einigermassen aufmerksam auf dieses Ding. Das ist ein elektronisches Gerät, das man aufladen kann und das wie eine etwas zu grosse Zigarette aussieht. Wenn man das Gerät in Gang setzt, leuchtet vorne ein kleines Licht, eine LED-Lampe, die dann so tut, wie wenn es vorne glühen würde. Der "Genuss" für jene, die das Ding benutzen, besteht darin, dass Wasserdampf entsteht, also nicht Rauch, was offenbar ein Gefühl des Rauchens hervorrufen soll. Man kann dieses Wasser auch noch mit Nikotin oder mit irgendwelchen Geschmackssubstanzen anreichern und damit dann allenfalls das Rauchen simulieren. So viel zu diesem Gerät.

Wie gesagt, das Gerät enthält keinen Tabak. Es wird aber gesetzlich der Tabaksteuer unterworfen. Es ist tatsächlich so, dass es um den Tabak geht und nicht etwa darum, dass das Nikotin, wenn man das Gerät damit auffüllt, zu besteuern wäre. Sonst müsste man in Analogie dazu auch Nikotinpflaster, Nikotininhalationsgeräte oder Nikotinkaugummis der Tabaksteuer unterwerfen. Es macht eigentlich keinen Sinn, eine Steuer auf einem Stoff zu erheben, der in einem Produkt gar nicht enthalten ist.

Die Tabaksteuer wird ja vor allem erhoben, weil sie eine Lenkungswirkung haben sollte, nämlich dass weniger geraucht wird. Es wird immer gesagt, man müsse die Tabaksteuer wieder erhöhen, damit weniger geraucht werde. Der Effekt ist bekannt: Das findet so nicht statt. Der Vorteil der Tabaksteuer ist, dass damit die AHV und die IV alimentiert werden. Nun, bei diesem Gerät geht es um Steuereinnahmen von ungefähr 200 000 Franken. Niemand wird sagen, wenn man diese Besteuerung aufhebe, schade das der AHV- und IV-Kasse wirklich. Ich glaube, es geht hier um den Grundsatz, dass man nur Dinge mit einer Steuer belastet, in denen das, was besteuert werden soll, auch enthalten ist.

Jetzt sagen natürlich jene, die die Steuer beibehalten wollen, schon zu Recht, dass dieses Gerät nicht ein Entwöhnungsgerät ist, weil man auch nicht so recht weiss, welche gesundheitlichen Schädigungen, vor allem wenn man Nikotin drin hat, entstehen könnten. Aber aus Sicht der Mehrheit ist das noch kein Grund, diese Besteuerung beizubehalten. Vielmehr müsste man dieses Gerät allenfalls auf anderem Weg klassieren, wenn es gesundheitsschädlich ist, und vielleicht eine Zulassung bei Swissmedic veranlassen, was ja dann das Gerät auch verteuern würde.

Die Kommission möchte Ihnen mit 15 zu 4 Stimmen beliebt machen, die Motion anzunehmen und diese Besteuerung aufzuheben. Der Ständerat hat das - daran sehen Sie die Gewichtung dieses Geschäfts - mit 17 zu 6 Stimmen, also mit der halben Belegschaft, auch so beschlossen.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass diese elektronischen Zigaretten mit einer Steuerbefreiung den von Swissmedic als Entwöhnungshilfen anerkannten Produkten gleichgestellt würden. Da aber erhebliche Zweifel über die Wirksamkeit der E-Zigaretten als Ausstiegshilfe sowie über deren Unschädlichkeit bestehen, möchte sie eigentlich bei der Besteuerung dieser Zigaretten bleiben.

Ich empfehle Ihnen Annahme der Motion.