Triponez Pierre · Nationalrat · 2001-11-28
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Meine Anträge zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 13 Absatz 1bis Buchstabe c und Artikel 14f Absatz 1 sind identische Streichungsanträge, die keineswegs den so genannten Kompromiss stören wollen, sondern meiner Auffassung nach der Klarheit dienen. Sie gehören inhaltlich zusammen, und ich will sie deshalb auch gemeinsam begründen.
Es geht um Folgendes: Gemäss der Systematik des Gesetzesentwurfes besteht die berufliche Bildung aus drei Elementen: aus der beruflichen Praxis, das ist jeweils Buchstabe a des Absatzes, aus der schulischen Bildung, das ist jeweils Buchstabe b des Absatzes, und dann aus einem dritten Teil, der die berufliche Praxis ergänzen soll, nämlich den überberuflichen Kursen, das ist Buchstabe c des Absatzes. Diese Dreiteilung ist nicht neu, und sie hat sich bis jetzt bewährt. Auch die Frage der Zuständigkeit ist klar geregelt: Für die berufliche Praxis sind es die Betriebe, welche, gestützt auf Ausbildungs- und Prüfungsreglemente der Organisationen der Arbeitswelt, verantwortlich sind. Für die Allgemeinbildung und die berufskundlichen Fächer sind die Schulen und für die ergänzenden Kurse, die man heute Einführungskurse nennt, die Berufsverbände verantwortlich. Alle diese Kurse sind für die Lehrlinge obligatorisch, und die Organisationen der Arbeitswelt müssen hiefür ein Reglement über Inhalt und Organisation erarbeiten, das dann schlussendlich vom Bund zu genehmigen ist. Inhaltlich geht es in den Kursen immer um die berufsspezifische Ausbildung, also - und hier liegt der Kernpunkt - nicht um die schulische Ausbildung.
Alle meine drei Anträge betreffen ausschliesslich diese Ergänzungskurse. Der vorliegende Entwurf sieht nämlich im Widerspruch zur heutigen und sicher auch künftigen Praxis vor, dass diese Ergänzungskurse auch die schulische Bildung beinhalten sollen, was sie gar nicht können und sollen. Meines Erachtens ist das unzutreffend oder könnte allermindestens zu Missverständnissen führen.
Zusammenfassend: Es ist meines Erachtens falsch, dass bei den überbetrieblichen Kursen, also bei den Ergänzungskursen die schulische Bildung nochmals explizit erwähnt wird, weil es bei diesen Kursen - und ich glaube, da waren sich alle einig - um die berufsspezifische Bildung geht. Auch bei der Diskussion um den Kompromiss, ich betone das jetzt zum letzten Mal, war man sich diesbezüglich absolut einig.
Ich möchte jetzt aber wirklich gerne die Kommission hören, und dann werde ich auch zu unserer Kollegin Frau Fetz sagen, wie ich mich zu diesem Artikel stelle.
Für den Moment ist mein Antrag klar: Ich möchte in Artikel 13 Absatz 1 Litera c, in Artikel 13 Absatz 1bis Litera c und in Artikel 14f Absatz 1 den Begriff der schulischen Bildung streichen, ohne dass der Kompromiss deswegen den geringsten Abbruch erleidet.