Gössi Petra · Nationalrat · 2014-09-16
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Dieses Postulat verlangt die Prüfung einer Härtefallregelung, um Personen, bei denen der Eigenmietwert einen hohen Anteil am steuerbaren Einkommen ausmacht, gezielt zu entlasten. Es gibt bereits heute Kantone, die vorsehen, dass der Eigenmietwert gekürzt werden kann, wenn er einen bestimmten Prozentsatz des massgeblichen steuerbaren Einkommens übersteigt. Diese Regelung soll auch in anderen Kantonen zum Tragen kommen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Gewährung eines schweizweiten Unternutzungsabzuges. Die Diskussionen im Rahmen der Abstimmung über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter", über welche der Souverän 2012 abgestimmt hat, haben gezeigt, dass eine grundlegende Änderung des Systems der Eigenmietwertbesteuerung sehr schwierig werden wird; das obwohl von breiten Kreisen anerkannt wird, dass das aktuelle System einer Korrektur bedarf.
Der übliche Verlauf ist ja in der Regel so: Man erwirbt sich in mehr oder weniger jungen Jahren Wohneigentum, das oft massgeblich mit Fremdkapital finanziert wird. Mit den Jahren wird das Fremdkapital zurückbezahlt und werden die Hypotheken mit grossen Sparbemühungen amortisiert. Das führt aber dazu, dass steuerlich keine Abzüge mehr gemacht werden können. Der Eigenmietwert macht sich steuerlich voll bemerkbar, er wird dem Einkommen angerechnet. Dies kann dazu führen, dass jemand faktisch kein Einkommen hat, aber dennoch Einkommen versteuern muss. Die Schulden sind zwar abbezahlt, aber es fehlt nun das Geld, um die Steuern zu bezahlen, die wegen des Eigenmietwerts anfallen. Deshalb muss für das Bezahlen von Steuerschulden wieder Fremdkapital aufgenommen werden. Dass das von breiten Bevölkerungskreisen als stossend empfunden wird, zeigt sich auch darin, dass sich der Souverän in den vergangenen fünfzehn Jahren bereits dreimal zur Eigenmietwertbesteuerung äussern konnte.
Bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen trifft die Eigenmietwertbesteuerung aber nicht nur die betroffenen Hauseigentümer: Mit der aktuellen Regelung führt der Weg mitunter auch in die soziale Unterstützung, womit die öffentliche Hand dort zur Kasse gebeten wird, wo sie zuvor die Steuern eingezogen hat. Eine Möglichkeit der Entlastung besteht nun eben in einer Härtefallregelung oder in der Gewährung eines Unternutzungsabzuges.
Die Lösungen, die bis anhin diskutiert worden sind, zeichnen sich durch ein weiteres Problem aus. Wenn Investitionen nicht mehr abzugsfähig sind oder wenn Härtefälle nicht entlastet werden, dann wird bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen automatisch weniger in die bestehenden Gebäude investiert. Das hat einen unmittelbaren negativen Einfluss auf die Qualität der Liegenschaften. Notwendige Investitionen werden nicht getätigt, und es kommt schleichend zu einer Verlotterung der Gebäude. Das muss aber aus verschiedenen Gründen vermieden werden. Ich denke hier z. B. an die Diskussionen über die Raumplanung auch in Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum. Gerade hier müssen wir alles daransetzen, dass der gesamte zur Verfügung stehende Wohnraum auch tatsächlich genutzt werden [PAGE 1542] kann. Aber ich denke auch an das Bau- und an das Baunebengewerbe. Es ist doch im vielseitigen Interesse von uns allen, dass die bestehenden Liegenschaften ausreichend unterhalten werden. Dies können wir mit der im Postulat Leutenegger Filippo geforderten Systemänderung erreichen.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir mit dem vorliegenden Postulat den erst kürzlich gefällten Volksentscheid respektieren, dass die Eigenmietwertbesteuerung nicht abgeschafft werden soll. Gleichzeitig können wir die stärkste Kritik am System der Eigenmietwertbesteuerung abfedern, indem wir einer weiteren Verschuldung von Eigentümern entgegenwirken.
Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung des Postulates.