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preparatory:AB 166540

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Mit der Minderheit der WAK ersuche ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Diese Vorlage ist ein Relikt aus der Ära des längst überholten Steuerhinterziehergeheimnisses. Sie stammt aus dem Jahr 2010. In den letzten vier Jahren hat sich die Politik der Schweiz in Sachen Steuerhinterziehung, Amtshilfe usw. ganz grundsätzlich geändert. Die SP kämpft seit Jahrzehnten gegen das Steuerhinterziehergeheimnis an, und mit der Weissgeldstrategie zieht endlich auch der Bundesrat nach, leider aber nicht proaktiv, sondern immer nur unter dem Druck der internationalen Staatengemeinschaft.

Heute ist klar, dass sich die Steuerhinterziehung nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken darf. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches, Herr Kommissionssprecher deutscher Sprache, der nicht nur auf der EU-Ebene, sondern auch im Rahmen der OECD angestrebt wird, ist es auch ganz klar, dass ein Finanzplatz, der mit der Steuerhinterziehung und nicht mit exzellenten Dienstleistungen punktet, der Vergangenheit angehört.

Jetzt kommt die FDP mit dieser parlamentarischen Initiative hintennach und klammert sich noch, mit verschärften Strafbestimmungen gegen den Datenklau, daran. Was mich besonders erstaunt, ist, dass der Bundesrat hier mitmacht und diese Gesetzesvorlage noch unterstützt.

Was spricht gegen diese Vorlage?

1. Die Verschärfung der Strafbestimmungen zum Datenklau sendet ein völlig falsches Signal nach aussen. Wenn der automatische Informationsaustausch zum Standard wird, dann gibt es auch keine Daten mehr zu klauen. Denn solche Daten sind gar nicht mehr von Interesse. Folglich besteht kein Handlungsbedarf im Sinne dieser Initiative.

2. Die Strafandrohung ist völlig unverhältnismässig: Der Datenklau wird als Verbrechen geahndet.

3. Es ist auch völlig absurd zu meinen, dass damit eine abschreckende Wirkung erzielt würde. Die Motive, die zum Klau und zum Kauf von solchen Kundendaten führen, sind in der Regel nicht überwiegend finanzieller Natur. Die Staaten wollen die Steuerhinterziehung bekämpfen, das ist das Motiv.

4. Wie die "Bilanz" 2012 richtig geschrieben hat - auch Herr Grübel hat in einer Kolumne in der "Schweiz am Sonntag" darauf hingewiesen -, gehören Datenverluste und Datenverrat längst zum Bankenalltag. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Bankgeschäftes sind der gläserne Kunde, die gläserne Kundin eine Realität, ob man das jetzt wahrhaben will oder nicht. Auch diese Gesetzesänderung wird, um die "Bilanz" zu zitieren - es ging damals um die Verschärfung des Strafmasses in Artikel 47 des Bankengesetzes -, eine "Show-Nummer ohne nennenswerte faktische Bedeutung" sein.

5. Wenn ich mir den Absender der parlamentarischen Initiative anschaue, kann ich eine gewisse Widersprüchlichkeit des Verhaltens erkennen. Das ist - ich wollte eigentlich von Verlogenheit sprechen, aber ich brauche jetzt ein netteres Wort - widersprüchliches Verhalten: Hier will man den Datenmissbrauch und den Datenklau massiv bestrafen, aber die gleiche Fraktion hat noch vor kurzer Zeit die widerrechtliche Auslieferung von Bankkundendaten der UBS-Kundinnen und -Kunden an die USA aktiv unterstützt und mit einem Gesetz nachträglich sanktioniert. Damit wird doch völlig klar: Der Datenklau ist etwas, was man unterbinden muss und kann - und zwar mit einer offensiven Strategie, indem man sich für den automatischen Informationsaustausch einsetzt und die Steuerhinterziehung aktiv bekämpft. Dann gibt es auch keinerlei Interesse mehr am Diebstahl von Bankkundendaten.

Doch Sie müssen auch anerkennen: Der gläserne Bankkunde, die gläserne Bankkundin sind längst Realität. Auch diesbezüglich sind diese parlamentarische Initiative und die Gesetzesänderung, die Ihnen jetzt vorliegt, völlig überholt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Folgen Sie damit, meine Damen und Herren des Freisinns, dem zweiten Teil Ihres Slogans "Gemeinsinn und Fortschritt". Das hier ist ein Relikt der Vergangenheit.