Lexipedia

Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-11-28

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-28

Wortprotokoll

Mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf und dem gleichzeitig zu beschliessenden Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken will der Bund Impulse zur stärkeren Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen geben. Ausgehend von der nicht neuen Feststellung, dass das Bildungswesen in unserem Land im internationalen Vergleich auf diesem Gebiet schlecht positioniert ist, ergab sich für den Bundesrat ein Handlungsbedarf für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, aber auch für die Bereitstellung von Infrastrukturen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen. Dabei kommt erstmalig und in vorbildlicher Weise eine Public Private Partnership zum Tragen, indem sich einerseits Unternehmen der Privatwirtschaft in erster Linie bei der Infrastruktur engagieren, während Bund, Kantone und Gemeinden sich bei den pädagogischen Ressourcen und an der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte beteiligen sollen. Für den Bund werden im Gesetz die Subventionstatbestände und die Beteiligungen geregelt; die Kantone sollen für die Integration der Sondermassnahmen in Lehrplänen und im Budget sorgen. Im Sinne der Nachhaltigkeit soll nach Ablauf der fünfjährigen Frist dafür gesorgt werden, dass Kantone und Gemeinden diese Massnahmen weiterführen. Die Vorlage soll im National- und im Ständerat in dieser Session beraten und verabschiedet werden.

Dieses Vorgehen wird nach einigen Anlaufschwierigkeiten mit den Kantonen jetzt auch von der Erziehungsdirektorenkonferenz unterstützt. Die Kantone selbst sind nicht untätig. Sie erhoffen sich vom Impuls des Bundes aber noch eine zusätzliche Hebelwirkung.

Warum hat die nationalrätliche WBK trotz grundsätzlicher Befürwortung der Initiative mit 10 zu 9 Stimmen Rückweisung beschlossen, nachdem sie auf die Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten ist?

1. Die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage wurde in der Botschaft nach Meinung der Kommission doch etwas locker behandelt; sie veranlasste auch die ständerätliche Kommission, weitere Informationen einzuholen, beispielsweise zum Ingress. Auch wenn der Bund nicht in die pädagogische Kompetenz der Kantone oder in die Schulhoheit eingreift, so erachtet dennoch ein Teil der Kommission die Auslegung der Bundesverfassung als grosszügig. Dem Bundesamt für Justiz erscheint dies, wenn Sie in der Weisung nachlesen, für eine befristete und subsidiäre Aktion des Bundes als genügend. Anzufügen wäre die Hoffnung, dass die Kantone nicht nur dann, wenn sie Geld erhalten, eine Aktivität und Koordination in ihrem Kompetenzbereich grosszügig annehmen.

2. Der Mitbericht der Finanzkommission vom 19. Oktober 2001 war auch ein Grund für den Rückweisungsantrag. Sie kritisiert die fehlende Übereinstimmung mit dem Finanzplan, stellt die Frage nach der Weiterführung der Massnahmen nach den vorgesehenen fünf Jahren bzw. nach den fehlenden Bemessungsgrundlagen zugunsten der Kantone. Wie sollen beispielsweise Kantone, die einen grösseren Nachholbedarf haben, und regionale Unterschiede berücksichtigt werden? Es soll eine projektbezogene Mittelverteilung sein: Wie soll das bereits erworbene Know-how angerechnet werden? Das sind Fragen, die nicht behandelt wurden, Fragen auch, die nach Meinung der knappen Kommissionsmehrheit noch beantwortet werden sollten. Die Finanzkommission regt an, dass diese Fragen im Gesetz und nicht erst in der Verordnung geregelt werden.

3. Ein anderer Teil der Kommission vermisste ein Konzept, einen übergeordneten Umsetzungsplan zur bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft.

Die Fragen, die zu dem von der Mehrheit der Kommission beschlossenen Rückweisungsantrag führten, wurden in [PAGE 1567] einem kurzen Bericht der Verwaltung vom 15. November teilweise beantwortet. Ob diese Antworten zur Aufhebung des Rückweisungsantrages führen können, konnte in der Kommission nicht mehr diskutiert werden. Ich hoffe, dass Bundesrat Couchepin die Fragen heute zur Genüge beantworten kann. Sie müssen über diese Rückweisung heute im Plenum entscheiden.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, wie gesagt mit 16 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und mit 10 zu 9 Stimmen Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, die Fragen, so wie sie auf der Fahne formuliert sind, zu beantworten und das Projekt in einen grösseren Zusammenhang zu stellen.