Kunz Josef · Nationalrat · 2001-11-29
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-29
Wortprotokoll
Ich bin ein Parlamentarier, der nicht allzu oft von seinem Rederecht Gebrauch macht. Zum heutigen Thema, dem Schwangerschaftsabbruch, möchte ich aber einige Gedanken einbringen.
Es ist Aufgabe des Staates, geborenes und ungeborenes Leben zu schützen. Es gibt mir sehr zu denken, dass in diesem Saal im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch von Güterabwägung gesprochen wird. Unsere Gesellschaft und der Staat setzen alles daran, das geborene Leben zu schützen und zu erhalten. Ich denke an die Sicherheit in allen Bereichen - heute ein berechtigtes Schlagwort. Ich denke an die immensen medizinischen, finanziellen und materiellen Mittel, welche wir einsetzen, um Leben zu erhalten. Das ist auch gut und recht so, ich unterstütze das voll und ganz.
Wo ist aber nach unserer Verfassung der Schutz des ungeborenen Lebens, welches sich an dieser Debatte nicht [PAGE 1608] beteiligen und sich nicht zu Wort melden kann? Haben nicht unsere Eltern Ja zu unserem Leben gesagt, grosse Opfer und Entbehrungen zugunsten von Kind und Familie auf sich genommen? Es darf in unserem Land nicht angehen, dass ein Kind aus sozialen Gründen abgetrieben wird. Vielmehr ist der werdenden Mutter im Sinne der Initiative jede Hilfe anzubieten. Ich bitte Sie, diese Überlegungen bei Ihrer Entscheidung mit einzubeziehen.
Ich werde diese Initiative zur Annahme empfehlen.