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Zäch Guido · Nationalrat · 2000-03-07

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Das Eidgenössische Versicherungsgericht ist überlastet, das heisst, dass es einem übergrossen Bedarf entsprechen sollte. Die komplizierten juristischen Sachverhalte bei sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten bedürfen dringend der klärenden Überprüfung durch die oberste richterliche Gewalt. Des Eidgenössische Versicherungsgericht ist - ich sage dies im Namen der Schwerstbehinderten und vom Schicksal ohnehin schwer Getroffenen - die letzte Hoffnung, wenigstens in Versicherungsfragen Recht zu bekommen.

Bekanntlich werden schon jetzt gegen 20 Prozent der kantonalen Rechtsprechungsfälle in Versicherungsfragen vom Bundesgericht zu einer nochmaligen Überprüfung zurückgewiesen. Das zeugt von einer ungenügenden Treffsicherheit. In der kantonalen Rechtsprechung gab es in der Vergangenheit immer wieder eklatante Unterschiede in der Auslegung des gleichen Rechtes und der gleichen Gesetze. Jeder Kanton kennt seine eigene Praxis. Deshalb ist die Rekursmöglichkeit an das oberste Gericht eine Frage der Gerechtigkeit für alle. Der Zugang zum höchsten Gericht muss nicht nur ungeschmälert erhalten bleiben, sondern er muss so ausgebaut werden, dass die Möglichkeit, Recht zu bekommen, für alle, auch für die Schwerstbehinderten, garantiert bleibt. Es ist ein falscher Weg, bei offensichtlicher Überlastung des Versicherungsgerichtes einfach für Rechtsuchende den Weg zu diesem Gericht zu verbarrikadieren. Ein Ausbau dieses Gerichtes ist nötiger denn je.

Im Namen der Direktbetroffenen und ihrer Organisationen bitte ich Sie, diesen Rechtsabbau zulasten der Behinderten dieses Landes vehement zu bekämpfen.

Ich bitte Sie, den Antrag, Artikel 132 unverändert zu belassen, zusammen mit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu unterstützen.