von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-03-04
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-03-04
Wortprotokoll
Wir sind nun, wie Sie schon mehrmals gehört haben, bei der Behandlung des Nationalstrassenabgabegesetzes tatsächlich in der dritten Runde. Es geht auch immer noch um die wirklich kleine Differenz bei Artikel 18. Wie Sie schon gehört haben, wollen Bundesrat und Ständerat die Kontrolle und eben auch die Strafverfolgung von Vignettensündern an Dritte delegieren können. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen aber, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und keine Delegation von Kontrolle und Strafverfolgung an Dritte zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ja primär der Missbrauch bekämpft werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Busse von 100 auf 200 Franken angehoben worden für den Fall, dass jemand unsere Autobahn ohne Vignette benützt.
Im Ständerat hat Herr Bundesrat Merz auch klar gesagt - das haben wir auch von den Fraktionssprechern gehört -, dass es sich tatsächlich um eine kleine Aufgabe handelt. Zur Entlastung des Grenzwachtkorps sollen aber nun eben Kontrolle und Strafverfolgung delegiert werden. Die Kommissionsmehrheit vertritt aber nach wie vor die Meinung, dass es sich bei der Strafverfolgung klar um eine hoheitliche Aufgabe handelt, welche nicht an Dritte delegiert werden soll. Die Minderheit will diese Delegation der Strafverfolgung an Dritte zulassen, weil es sich eben um eine einfache Art der Ausgliederung handelt.
Es geht bei der Delegation an Dritte - um das einfach noch einmal zu wiederholen - nicht um den Verkauf der Vignette, welcher problemlos an Dritte delegiert werden kann. Nun muss man sich einmal vorstellen, dass an der Grenze, an den sieben Autobahngrenzübergängen ein Zöllner steht, welcher heute ja keine Ausweise mehr kontrollieren muss und die vorbeifahrenden Autos einfach kontrolliert. Daneben oder dahinter steht dann noch eine Person, welche nur auf die Windschutzscheibe achtet und schaut, ob da eine Vignette klebt oder eben nicht. Ob diese Delegation der Kontrolle und der Strafverfolgung dann wirklich auch effektiver und effizienter ist, als wenn der Grenzwächter wie heute bei seinem Blick in das Fahrzeug auch noch mit einem Auge einen Blick auf die Windschutzscheibe wirft, um zu kontrollieren, ob eine Vignette angebracht ist oder nicht, das ist sicher mehr als fraglich.
In der Kommission wurden die Kosten für die Delegation an Dritte mit 1 bis 2 Millionen Franken beziffert. Ich gehe davon aus, dass es wohl eher 2 Millionen sind. Es hiess, diese Mehrkosten liessen sich aufgrund der Mehreinnahmen rechtfertigen, weil ja die Bussen von 100 auf 200 Franken verdoppelt worden seien. Statt diese 1 oder 2 Millionen an Dritte zu bezahlen, würde dieses Geld besser in das Grenzwachtkorps investiert.
Der Ständerat hat in der zweiten Runde seinen Beschluss nur noch mit 28 zu 11 Stimmen gefasst, während er in der ersten Runde noch einstimmig dem Bundesrat gefolgt war. Im Nationalrat waren die Beschlüsse - 89 zu 56 Stimmen in der zweiten Runde und 93 zu 78 Stimmen in der ersten Runde - eigentlich ziemlich klar.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen, die Delegation der Strafverfolgung also nicht an Dritte zu delegieren und diesen Absatz zu streichen.