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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2009-09-21

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-21

Wortprotokoll

Die Fraktionen sind Organe der Bundesversammlung. Sie haben die Aufgabe, die Ratsgeschäfte vorzuberaten. Sie haben das Recht, Sekretariate einzurichten, und erhalten zur Deckung der Kosten dieser Sekretariate einen Beitrag. Dieser jährliche Beitrag besteht gegenwärtig aus einem Grundbeitrag von 94 500 Franken und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied von 17 500 Franken. Sowohl im Parlamentsgesetz als auch im Parlamentsressourcengesetz ist eine zweckgebundene Verwendung dieser Gelder verankert. Gegenwärtig werden die Fraktionsbeiträge zu rund 80 Prozent für die Bestreitung der Personalkosten inklusive Sozialleistungen der Sekretariate verwendet. Die übrigen 20 Prozent dienen insbesondere der Deckung der Infrastrukturkosten und dem Beizug externer Berater.

Mehrheitlich erachten die Fraktionen eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge als notwendig, um die gestiegenen [PAGE 1640] Anforderungen an eine professionelle Infrastruktur und an die personelle Unterstützung der Fraktionen zu erfüllen. Insbesondere soll damit eine stärkere Unabhängigkeit ermöglicht werden, indem die politischen Grundlagenarbeiten vermehrt durch die Fraktionen selbst und nicht von Verbänden und Interessenorganisationen erbracht werden können. Die Mehrzahl der Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten hat deshalb im Büro des Nationalrates beantragt, die Fraktionsbeiträge zu erhöhen. Gleichzeitig soll eine verstärkte Überprüfung der Zweckbindung dieser Gelder verankert werden.

Welche Gründe sprechen dafür? Fünf Gründe sprechen massgeblich für eine massvolle Erhöhung der Fraktionsbeiträge:

1. Die Qualität und Komplexität der parlamentarischen Geschäfte sowie die zunehmende Zahl der vom Bundesrat beantragten Dringlichkeitsverfahren haben die Arbeitslast für die Parlamentsmitglieder und die Fraktionssekretariate deutlich erhöht.

2. Die Zunahme der parlamentarischen Geschäfte sowie die feststellbare Beschleunigung der politischen Prozesse stellen höhere Anforderungen an die Gesetzgebungsarbeit.

3. Der Milizgedanke ist in der Schweiz stark verankert. Dies gilt auch für die Politik. So ist die grosse Mehrheit der Fraktionsmitglieder berufstätig und übt das Parlamentsmandat neben der Berufstätigkeit aus. Es gilt, die Vorteile dieses Milizsystems zu erhalten. Angesichts der gestiegenen Anforderungen an das politische System und des Drucks zur Professionalisierung muss das Milizsystem mit geeigneten Massnahmen gestärkt werden.

4. Im Vergleich zu den Ressourcen von Verbänden und Interessengruppen verfügen die Fraktionssekretariate über bescheidene personelle Ressourcen. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Geschäfte sind die Fraktionssekretariate immer weniger in der Lage, ihre Aufgaben kompetent und zeitgerecht zu bewältigen. Aus staatspolitischen Gründen ist eine Stärkung der Fraktionssekretariate wichtig, damit sich die Fraktionsmitglieder auf fraktionsinterne Ressourcen stützen können und nicht von externen Ressourcen abhängig werden. Die Erhöhung der Fraktionsbeiträge dient dazu, die Beratungsfähigkeit der Fraktionssekretariate zu verbessern.

5. Die Fraktionssekretariate möchten insbesondere ihren Personalbestand zur professionellen Unterstützung der Ratsmitglieder ausbauen. Mit den bisherigen Arbeitspensen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und den Pensen bei der organisatorischen Begleitung der Fraktionen können die ständig steigenden Anforderungen kaum mehr bewältigt werden. Die Fraktionsvertreterinnen und Fraktionsvertreter in den Kommissionen und Delegationen sowie die einzelnen Fraktionsmitglieder sollen durch die vorgeschlagene Erhöhung intensiver unterstützt werden.

Aufgrund dieser Sachlage sieht die Mehrheit des Büros Handlungsbedarf. Das Büro hat am 20. August 2009 mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen, auf den Erlassentwurf einzutreten. Die Mehrheit ist angesichts der angeführten Gründe der Auffassung, dass eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge gerechtfertigt ist. Eine Minderheit lehnt eine Erhöhung ab und fordert die Fraktionen auf, mit den gegenwärtigen Beiträgen auszukommen.

Im Namen der Mehrheit des Büros bitte ich Sie, dem Antrag auf Eintreten zuzustimmen.