Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2009-06-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-10
Wortprotokoll
Ich habe die lange Geschichte dieses Gesetzes in der Kommission mitverfolgt; Herr Büttiker hat sie soeben geschildert. Selbstverständlich sollte ich mir in einer solchen Situation die Frage stellen, ob der Bundesrat von sich aus überhaupt auf dieser Vorlage beharren soll oder nicht.
Ganz abgesehen von den formellen Gründen, die vorgeben, dass der Bundesrat eine einmal verabschiedete Vorlage nicht mehr zurückziehen kann, sondern den bitteren Gang bis zum allfälligen Nichteintreten beider Räte mitmachen muss - der Bundesrat kann die Vorlage also gar nicht zurückziehen -, würde ich sie auch inhaltlich nicht zurückziehen. Ich biete ja immer gerne Hand dazu, eine mehrheitsfähige, konsensfähige Vorlage zu suchen und die Vorlagen des Bundesrates entsprechend abzuändern. Aber hier muss ich sagen: Ich habe es einfach zu oft erlebt, wie unmittelbar nach einem Unfall die Stimmen, die fordern, die Politik müsse die Sicherheit besser organisieren, sehr, sehr laut werden. Vorwürfe werden laut, und wenn sich die Wogen der Empörung später wieder geglättet haben, werden nur noch wirtschaftliche Bedenken aufgetürmt, die meines Erachtens hier einer Grundlage entbehren. Man will dann nicht mehr tätig werden. Ich bedaure das in diesem Fall.
Ich stelle fest, dass die Sicherheit als abstraktes Gut keine Lobby hat. Deswegen ist diese Vorlage sehr anaerob behandelt worden, sehr abstrakt, ohne jedes Herzblut. Das wäre ganz anders, wenn sie im Nachgang zu einem Unfall behandelt worden wäre.
Ich habe in der Kommission immer wieder auf den Ursprung dieser Vorlage hingewiesen. Das war ein Seilbahnunglück auf der Riederalp, aus dem sich ein langes Hin und Her ergab, wer nun eigentlich für dieses Unglück verantwortlich [PAGE 628] sei. Die Zuständigkeiten waren unklar. Nach vielen Jahren, als schon kein Mensch mehr an dieses Unglück dachte, entschied das Bundesgericht, und gestützt auf diesen Entscheid des Bundesgerichtes haben wir in unserem Departement die ganze Sicherheitsanalyse vorgenommen und Ihnen dieses Gesetz mit dieser Variante vorgeschlagen. Es war nicht nur jenes Bundesgerichtsurteil, es war dann später auch noch das Ereignis in Überlingen, das uns nun allerdings besser in Erinnerung ist, da es sehr viel mehr Todesopfer forderte, das auch eine Überprüfung durch eine Organisation ausserhalb unseres Landes zur Folge hatte. In diesem Fall haben wir die unmittelbar anstehenden Reformen im Bundesamt für Zivilluftfahrt bereits vorgenommen. Aber der entsprechende Bericht hat durchaus auch Erkenntnisse ausserhalb des Bereiches des Bundesamtes für Zivilluftfahrt aufgezeigt. Dieses Prinzip haben wir hier auch eingefügt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie auf dieses Gesetz nicht eintreten wollen. Ich selbst bin es mir selbst, dem Bundesrat und einem allfälligen künftigen Ereignis - wobei ich hoffe, dass kein solches eintritt - schuldig, dass ich an dieser Vorlage festhalte. Ich bin nämlich der Meinung, es sei unsere Verpflichtung, die Sicherheit optimal zu organisieren. Das war ein Versuch, dies zu tun.
[VS]