Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-20
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Die Strafprozessordnung ist erst seit wenigen Monaten in Kraft. Damals hat man das Strafbefehlsverfahren eingeführt, weil es eben tatsächlich viele oder mehrere Vorteile hatte. Es ist ein einfaches, rasches und kostengünstiges Verfahren. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob man dieses Verfahren so kurz nach Inkrafttreten der Strafprozessordnung bereits wieder ändern respektive für bestimmte Fälle ausschliessen will.
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das Strafbefehlsverfahren eignet sich sicher nur für einfache, klare Fälle, bei welchen der Sachverhalt unbestritten ist. Die Fälle, die der Motionär in seiner Motion erwähnt, sind gerade nicht solche Fälle; für diese - etwa schwere Verletzungen der Verkehrsregeln oder Sexualdelikte - würde ja auch heute vermutlich kein Strafbefehlsverfahren angewendet. Es kommt hinzu, dass die Strafprozessordnung ja nicht ausschliesst, dass der Staatsanwalt die beschuldigte Person auch im Strafbefehlsverfahren einvernimmt. Diese Möglichkeit hat man; es ist nicht so, dass da keine Kontaktmöglichkeit vorhanden wäre. Es ist aber auch nicht so, wie der Motionär schreibt, dass es eben eine Garantie gibt, dass es dem Täter, wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet, automatisch mehr Eindruck mache oder dass dann die Rückfallgefahr dadurch verringert würde.
Vielleicht ein letztes Argument, diese Motion abzulehnen, der Kommissionssprecher hat es genannt: Die Strafprozessordnung ist erst seit einigen Monaten in Kraft. Die Kantone mussten ihre Behörden auf diese neue Strafprozessordnung hin neu organisieren, sodass es jetzt sicher verfehlt wäre, so kurz nach Inkrafttreten diese Regelung bereits wieder zu ändern. Es bestünde die Gefahr, dass dann die Kantone so kurz nach ihrer Neuorganisation bereits wieder umorganisieren, umdisponieren müssten. Das ist sicher auch nicht im Sinne der Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie deshalb in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, diese Motion abzulehnen.