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Briner Peter · Ständerat · 2008-06-02

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Genau einen Monat nach unserer Sondersession vom 28. April 2008 hat der Nationalrat zur Personenfreizügigkeit einen anderen Entscheid gefällt als der Ständerat. Er hat beschlossen, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien nicht zu verknüpfen, sondern dem Volk in zwei separaten Abstimmungsfragen vorzulegen. Der Nationalrat hat also bei der Beurteilung der Argumente, die es für beide Varianten gibt, eine andere Gewichtung vorgenommen. Möglicherweise hat das damit zu tun, dass in der Zwischenzeit diese weniger materielle als formelle Frage von einer breiten Öffentlichkeit mit grossem Interesse aufgenommen und diskutiert worden ist. Diese öffentliche Diskussion ist ganz klar zugunsten von zwei separaten Beschlüssen ausgefallen. Es sind eben zwei Beschlüsse: einer für die Weiterführung und einer für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit; diese fallen rein zufällig zeitlich zusammen. Die "Päckli-Semantik" unseres Kommissionspräsidenten verstehe, wer will; aber mit diesem Argument können Sie keine Wahlkampagne führen.

Schauen Sie: Wenn Sie von einer Scheinwahlmöglichkeit sprechen, weil es keine Personenfreizügigkeit à la carte gebe und man deshalb nur Ja oder Nein sagen könne, dann mag das zwar eine gewisse Logik haben. Wenn dann aber in der Begründung für einen einzigen Beschluss immer wieder ausgeführt wird, wie gefährlich eine separate Fragestellung zur Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sei, weil bei einem eventuellen Nein das gesamte Paket der Bilateralen I aufs Spiel gesetzt werde, so erweist sich diese Argumentation eben doch als Taktiererei. Man spricht von einem allfälligen Flurschaden, und aus Angst davor möchte man mit einem einzigen Beschluss den Bürger vor diesem Risiko schützen, ihn quasi von dieser schwierigen Entscheidung dispensieren. Das geht doch nicht!

Das geht doch nicht. Erinnern wir uns doch an die Aussagen, die dem Bürger anlässlich der Beschlussfassung zu den Bilateralen I gemacht worden sind. Im Abstimmungsbüchlein aus dem Jahr 2000 wurde unmissverständlich festgehalten, dass bezüglich der Personenfreizügigkeit bei jeder einzelnen Erweiterung der EU die Referendumsmöglichkeit gewahrt bleibe. Es heisst dort: "Das Parlament wird zudem entscheiden, ob das Abkommen über die Freizügigkeit auch für Staaten gilt, die später der EU beitreten. Auch darüber kann das Volk im Falle eines Referendums abstimmen." Das gilt auch für Rumänien und Bulgarien. Diese Position wurde schliesslich auch eingenommen, als es um die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit mit den mitteleuropäischen Staaten und mit Zypern und Malta ging.

Unser bilateraler Weg ist bisher klar direktdemokratisch legitimiert. Darauf dürfen wir stolz sein. Wollen wir nun diese Akzeptanz aufs Spiel setzen? Glauben Sie denn, die Glaubwürdigkeit würde erhöht, wenn wir hier und heute gerade in diesem sensiblen Bereich der Europapolitik frühere Aussagen und Versprechen ohne Not zu Makulatur verkommen lassen? Das Gegenteil trifft zu. Wer solche Nuancen übersieht und wer frühere Abstimmungsverpflichtungen beiseiteschiebt, nimmt zusätzliche Risiken in Kauf. Es würde wohl im Vorfeld des Urnengangs eine riesige Diskussion über sogenannt demokratiepolitische Defizite vom Zaun gebrochen. Man würde von "Päckli" sprechen, von fehlender Transparenz usw. Die Gegner der Personenfreizügigkeit würden die Einschränkung der Rechte der Stimmbürger ins Zentrum der Debatte stellen. Dadurch würde der eigentliche Inhalt der Vorlage in den Hintergrund gedrängt, und die Gegner könnten ihre eigentlichen Absichten kaschieren. Eine solchermassen fehlgeleitete Debatte läuft doch - jetzt appelliere ich an die Befürworter der Personenfreizügigkeit - Gefahr, einige zusätzliche Prozente an Neinstimmen geradezu zu produzieren.

Ich gehe in meiner Beurteilung nach wie vor davon aus, dass unser Souverän, die Schweizer Bürgerinnen und die Schweizer Bürger, nach unserer Überzeugungsarbeit genau wissen wird, worüber er abstimmt, und wissen wird, dass es in Anbetracht der grossen Bedeutung der Personenfreizügigkeit mit allen Ländern der EU ganz klar eine zweifache Zustimmung braucht. Die Stimmbürger sind mit überzeugenden Argumenten zu gewinnen und nicht damit, dass man sie vor vermeintlichen Risiken schützen und von einem wichtigen Entscheid dispensieren will. Die Stimmbürger haben - und dazu gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung - einen Anspruch auf eine unverfälschte Willenskundgebung. Das ist doch ganz einfach ein Gebot der demokratischen Offenheit und Ehrlichkeit.

Beenden wir diesen formellen Schlagabtausch, und schliessen wir uns doch hier dem Bundesrat und dem Nationalrat an. Damit öffnen wir den Weg für eine überzeugende, materielle Debatte vor und mit dem Volk, vor allem für eine Debatte mit offenem Visier.