Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02
Wortprotokoll
Nach Auffassung des Bundesrates erübrigt sich die Anhandnahme dieses Aktionsplanes, denn seit der Einreichung der vorliegenden Motion im Dezember 2006 hat sich auf Bundesebene doch einiges getan. Ich möchte Ihnen das kurz darlegen.
Grundsätze und Ziele der Integration sind mit der Einführung des neuen Ausländergesetzes auf Gesetzesstufe geregelt worden, im Rahmen eines Integrationskapitels. Darüber wurde bereits diskutiert. Weiter wird mit dem Ausländergesetz unter anderem eingeführt: der frühzeitige Familiennachzug, der erleichterte Zugang zur Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene, die berufliche Mobilität, Koordinationsaufgaben des Bundesamtes für Migration auf Bundesebene und mit den kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen, die Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge sowie die Möglichkeit der kantonalen Migrationsbehörden, Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Hinsichtlich der Integrationsvereinbarungen hat das Bundesamt für Migration bereits Empfehlungen erarbeitet und den Kantonen als Hilfestellung für die Anwendung dieser Vereinbarungen auch zur Verfügung gestellt. Damit hat der Bund, soweit dies in seinem Zuständigkeitsbereich liegt, die ersten Vorgaben, denen die Integrationsoffensive gemäss der Motion "Aktionsplan Integration" folgen soll, bereits erfüllt.
Weiter hat der Bundesrat am 22. August 2007 ein unter der Federführung des EJPD erarbeitetes Massnahmenpaket mit 45 Massnahmen gutgeheissen, die von insgesamt 14 Bundesstellen umgesetzt werden; es ist erwähnt worden. Schwerpunktmässig sind die Massnahmen in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit angesiedelt, und die Gesamtkoordination obliegt dem BFM, dem Bundesamt für Migration.
Zu den weiteren Vorgaben in der Begründung der Motion möchte ich Folgendes festhalten:
Zur Chancengleichheit im Bildungsbereich: Der Bund teilt die Auffassung, dass Bildung und Sprache für die Integration sehr wichtig und zentral sind. Der Schulbereich liegt aber - und das ist sicher unbestritten - im Kompetenzbereich der Kantone, und die EDK, die Erziehungsdirektorenkonferenz, hat bereits entsprechende Massnahmen ergriffen.
Zur zentralen Steuerung der Integrationspolitik durch den Bund: Die Schweizer Integrationspolitik, wie sie im neuen Ausländergesetz geregelt ist, weist dem Bundesamt für Migration die Koordinationsaufgabe zu. Dabei sind zwei Grundsätze wichtig: Erstens ist die Integrationspolitik eine Querschnittaufgabe aller beteiligten Akteure auf Bundesebene, aber auch im Verhältnis Bund/Kantone; zweitens erfolgt Integrationsförderung in den heutigen Regelstrukturen, also zuerst in der Schule, dann in der beruflichen Ausbildung, an den Arbeitsplätzen usw. Die geltenden Zuständigkeiten und die Kompetenzverteilung von Bund und Kantonen sind zu beachten, zentral gesteuerte Sonderstrukturen für Personen mit Migrationshintergrund sind daher möglichst auch zu vermeiden.
Zur Integration in den Vereinen: Die laufende Integrationsförderung besteht heute bereits weitgehend in der Unterstützung konkreter Projekte von Vereinen und Institutionen, auch Migrantenvereinen. Wichtige Zielgruppen sind Jugendliche und Frauen, und das ist sicher auch berechtigt. Der Integrationsförderungskredit des Bundes wird ab dem Jahr 2009 um 2 Millionen Franken auf insgesamt 16 Millionen Franken aufgestockt. Hierzu ist noch zu erwähnen, dass der Bund in den Bereich Integration, also in den Asylbereich - dort sind es 36 Millionen Franken - und in weitere Bereiche, insgesamt 105 Millionen Franken investiert. Zusätzlich sind die mannigfaltigen Aktivitäten und Leistungen der Kantone mitzuberücksichtigen. Es wird also bereits einiges geleistet.
Sie sehen, ein Grossteil der Anliegen der Motion "Aktionsplan Integration" ist bereits erfüllt oder durch den Bundesrat bereits aufgegleist.
Die Motion verlangt im Wortlaut vom Bundesrat, auch in der Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die schulischen und sprachlichen Defizite von Kindern mit Migrationshintergrund behoben werden. Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzordnung - und an der wollen wir nicht rütteln - liegt die Schulhoheit bei den Kantonen, [PAGE 364] sodass sich der Bund hier nur indirekt engagieren kann. Das Bundesamt für Migration ist aber durch seinen Einsitz in der Kommission Bildung und Migration und durch verschiedene bilaterale Kontakte und Projekte in ständigem Kontakt zur Erziehungsdirektorenkonferenz und bringt sich dort entsprechend ein.
Zum Fazit: Die Anliegen der Motion sind teilweise erfüllt, teilweise in Bearbeitung. Ende 2008 wird das Bundesamt für Migration zuhanden des Bundesrates einen ersten Zwischenbericht vorlegen und Auskunft darüber geben, wie weit wir gekommen sind, was von diesen Massnahmen bereits umgesetzt wird und - soweit dies bereits gesagt werden kann - wie die Massnahmen wirken. Gestützt darauf und dann auch im Rahmen der Prüfung der Motion Schiesser 06.3445 werden wir allfällige weitere Massnahmen prüfen. Das haben wir schon zugesichert. Die Zuständigkeit für die schulische und sprachliche Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund soll jedoch unserer Auffassung nach bei den Kantonen bleiben. Das ist dann auch der Grund, weshalb ich Ihnen weiterhin die Ablehnung der Motion empfehle, ohne kopfzustehen, Herr Ständerat Briner, und auch mit der Zusicherung, dass wir im Rahmen der ersten Prüfung der Umsetzung der Massnahmen, auch im Rahmen der Prüfung der Motion Schiesser, allfällige, weitere zusätzliche Massnahmen prüfen werden und uns dann auch darüber aussprechen werden. Wir werden auch prüfen, ob ein Integrationsgesetz notwendig wäre. Dies haben wir jetzt vorläufig ausgesetzt, weil wir zuerst schauen möchten, wie die Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz wirken. Aber wir sind auch hier offen, wenn die Prüfung dann einmal erfolgt ist, zu schauen, ob es weitere Massnahmen braucht.