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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02

Wortprotokoll

Der Präsident der vorberatenden Kommission hat eigentlich schon alles gesagt, was es beim Eintreten zu sagen gibt. Es ist wichtig, dass man eine Unterscheidung macht, ob ein Kind von einem Erwachsenen oder von einem Kind oder Jugendlichen sexuell missbraucht wird. Es ist auch wichtig, dass man darauf hinweist, dass die Gesetzesbegriffe "Kinder vor der Pubertät" und "pornografische Straftaten" in der Auslegung sehr viele Schwierigkeiten bereiten würden. Darum soll der vorgeschlagene Verfassungsartikel abgelehnt werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass es heikel ist, bei der Pubertät anzuknüpfen, weil sie ja nicht ein Zeitpunkt, sondern ein gewisser Zeitraum ist. Der Begriff "pornografische Straftaten" sagt nicht aus, ob damit alle mit Strafe bedrohten Handlungen nach Artikel 197 StGB gemeint sind oder nicht. Wenn ja, wäre es unverhältnismässig, eine Person lebenslang strafrechtlich verfolgen zu können, die im Besitz harter Pornografie gewesen ist, ohne dass sie direkt Kontakt mit einem Opfer hatte. Die Initiative unterscheidet nicht - auch darauf wurde hingewiesen - zwischen erwachsenen und minderjährigen Tätern. Auch sieht sie mit der Unverjährbarkeit im Kontext des ganzen Straf- und Massnahmenrechtes eine unverhältnismässige Bestimmung vor. Auf die anderen Punkte wurde hingewiesen.

Ich möchte doch noch festhalten, dass der Bundesrat selbstverständlich versteht, dass die Initiative Ausdruck einer tiefen und berechtigten Besorgnis ist, und darum auch den Gegenvorschlag sehr unterstützen würde, der dem ja Rechnung trägt.

[VS]