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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-19

Wortprotokoll

Ich sage gerne zuerst etwas zu Absatz 1: Die heutige Situation ist so, dass die Kantone sehr unterschiedliche Mindestaufenthaltsdauern kennen; sie liegen zwischen zwei und zwölf Jahren. In der Vernehmlassung wurde von einer grossen Mehrheit der Kantone gewünscht, dass eine Obergrenze festgelegt wird. Es ist nicht erklärbar und begründbar, dass die Unterschiede dermassen gross sind. Die Festlegung einer Obergrenze wird von den Kantonen explizit unterstützt.

Herr Ständerat Engler hat die Verfassungsmässigkeit angesprochen; hierzu, das ist richtig, gibt es auch Gutachten. Ich kann dazu Folgendes sagen: Seit der Annahme der neuen Bundesverfassung hat man deren Artikel 38 Absatz 2 so ausgelegt, dass der Begriff "Mindestvorschriften", von denen dieser Artikel spricht, in ähnlicher Weise zu verstehen sei wie der Begriff "Grundsätze". Ich weiss, dass ein Teil der Lehre das bestreitet. Ein anderer Teil der Lehre aber sieht es so und bestätigt, dass man das damals, im Zusammenhang mit der neuen Bundesverfassung, explizit so erwähnt hat. Tatsache ist einfach, das ist vielleicht auch noch relevant, dass der Bundesgesetzgeber seit 2003 gerade im Bereich der ordentlichen Einbürgerung mehrmals einheitliche Vorschriften erlassen hat. Er hat sich eigentlich, so sage ich einmal, für denjenigen Teil der Lehre ausgesprochen, nach dem man den Begriff "Mindestvorschriften" wie den Begriff "Grundsätze" verstehen kann. Der Gesetzgeber hat die Gebühren von Bund, Kantonen und Gemeinden nach dem Kostendeckungsprinzip beschränkt; das ist auch ein Eingriff, wenn Sie so wollen, das ist keine Mindestvorschrift mehr. Er hat das Stimmverfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene geregelt. Er hat auch die Rechtsmittel gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide geregelt. Da hat der Gesetzgeber also deutlich gemacht, dass er in diesem Bereich auch Grundsätze festlegen kann und dass er "Mindestvorschriften" nicht nur in einem engen Sinn verstanden haben will.

Deshalb ist auch der Bundesrat der Meinung, dass hier den Kantonen eine maximale Mindestaufenthaltsdauer vorgeschrieben werden kann. Der Bundesrat schlägt Ihnen drei Jahre vor. Ich bin mit Herrn Ständerat Engler einverstanden, dass das besser ist als das, was der Nationalrat beschlossen hat - ganz abgesehen davon, dass es dort Unklarheiten gibt, wie das ganz genau zu verstehen sei. Nun schlägt Herr Ständerat Engler mit seinem Einzelantrag fünf Jahre vor. Es ist in der Tat so, wie der Kommissionssprecher gesagt hat: Das muss man im Zusammenhang mit Absatz 2 sehen. Deshalb sage ich gerne noch etwas zu Absatz 2. Den Unterschied zwischen drei und fünf Jahren muss ich Ihnen nicht erklären: Fünf Jahre sind einfach länger als drei Jahre.

Um bei Absatz 2 zu entscheiden, müssen Sie vielleicht auch wissen, wie es heute geregelt ist. Heute ist es je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Es gibt Kantone, die sagen: Wenn jemand ein Einbürgerungsgesuch gestellt hat und den Kanton wechselt, verfällt das Gesuch, und er muss wieder bei null beginnen. Es gibt andere Kantone - unter anderem auch den Kanton Schwyz, Herr Ständerat Föhn kennt das System -, die sagen: Wenn das Gesuch bei uns gestellt wurde und der Gesuchsteller in einen anderen Kanton zieht, bleibt unser Kanton für das Einbürgerungsverfahren zuständig.

Was der Bundesrat wollte, ist eine Harmonisierung. Er ist der Meinung, es sei wirklich nicht mehr zeitgemäss, dass das Einbürgerungsgesuch per se verfällt, wenn man den Kanton wechselt. In die Ferien gehen Sie nach Thailand - aber wer den Kanton wechselt, muss mit dem Einbürgerungsgesuch wieder bei null beginnen? Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäss. Deshalb wollte der Bundesrat eine einheitliche Regelung. Er wollte auch eine einheitliche Regelung, weil man sonst einen gewissen Tourismus fördert.

Der Bundesrat hat sich für das System entschieden, das in gewissen Kantonen bereits heute besteht: Der Kanton, in dem das Gesuch gestellt worden ist, bleibt zuständig. Wenn man neu im Kanton ist, kann das unter Umständen dazu führen, dass der neue Kanton die nötigen Informationen beim Herkunftskanton einholen muss. Der Bundesrat könnte sich auch das andere System vorstellen, bei dem immer der Wohnsitzkanton zuständig ist. Wenn dann jemand erst seit kurzer Zeit in einem Kanton wohnt, holt sich dieser die Informationen halt beim Herkunftskanton.

Wenn Sie Absatz 2 streichen, macht wieder jeder Kanton, was er will. Dann haben Sie wieder die Situation, dass gewisse Kantone sagen: "Wer zu uns kommt, muss wieder bei null beginnen, wir rechnen gar nichts an." Das wollten wir verhindern. Ich wollte Ihnen aber signalisieren, dass wir offen sind, was das System anbelangt. Wir wollen einfach nicht, dass jeder Kanton so legiferiert, wie er möchte.

Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass Sie den Kantonen freie Bahn lassen wollen, dass also jeder Kanton es so machen soll, wie er will, wenn auch mit zum Teil etwas merkwürdigen Folgen, dann bitte ich Sie umso mehr, in Absatz 1 bei drei Jahren zu bleiben. Es gibt Kantonswechsel - ich denke an beruflich bedingte Wechsel -, die sinnvoll und wichtig sind, weil der Arbeitgeber die Person in einem anderen Kanton braucht. Trotzdem sagt man ihr dann: "Auch wenn Sie seit fünf Jahren hier sind, müssen Sie wieder bei null beginnen." Ich bitte Sie wirklich, auch ein bisschen die Realität im Auge zu behalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich noch zeitgemäss ist. Wir leben in einem kleinen Land. Ich finde, wir sollten hier die Leute nicht unnötig einschränken.

Von daher möchte ich Sie bitten, bei Absatz 1 dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen - das wurde in der Kommission ja auch so verabschiedet -, den Einzelantrag Engler abzulehnen und bei Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie eine Differenz schaffen, indem Sie dem Antrag der Minderheit Diener Lenz zustimmen, dann würde ich mich einfach dafür einsetzen, dass wir das System an sich nochmals anschauen. Der Nationalrat war ja mit dem Entwurf des Bundesrates einverstanden. Aber ich bitte Sie, hier nicht einfach wieder alles offenzulassen. Diese Harmonisierung macht Sinn. Am einfachsten wäre es, wenn Sie dem [PAGE 834] Bundesrat folgen würden - dann hätten Sie ein kohärentes, sinnvolles System.