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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-19

Wortprotokoll

Ich bin mit Herrn Ständerat Freitag sehr einverstanden. Wir machen die Gesetze nicht nur für die Juristinnen und Juristen, sondern für alle Menschen. Ich bin auch froh, wenn wir hier jetzt nicht über Fussball und Waffenmissbrauch, sondern über die erleichterte Einbürgerung sprechen; darum geht es nämlich jetzt.

Ich sage gerne zuerst etwas zum Einzelantrag Freitag - Herr Freitag möchte dem Nationalrat folgen -: Wir haben das Institut der erleichterten Einbürgerung seit 1992. Ich muss Sie kurz daran erinnern, wie sich die Situation vor 1992 präsentierte, weil Sie das vielleicht fast nicht mehr glauben können. Wenn eine Schweizerin einen Ausländer heiratete, musste der Ausländer das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Wenn ein Schweizer eine Ausländerin heiratete, war die Frau automatisch eingebürgert. Ich weiss nicht, ob Sie zu diesem System zurückkehren möchten. Man führte damals dieses Institut der erleichterten Einbürgerung ein, das ein bisschen ein Kompromiss war, wenn Sie so wollen, ein Kompromiss zwischen der ordentlichen und der automatischen Einbürgerung. Dafür erreichte man so auch noch die Gleichstellung der Geschlechter.

Das Institut der erleichterten Einbürgerung ist Inhalt der jetzigen Debatte über die Artikel 20ff. Die erleichterte Einbürgerung ermöglicht es, wie es das Wort sagt, sich leichter einbürgern zu lassen. Es geht hier vorwiegend um Ehepaare. Es kann auch um staatenlose Kinder gehen, aber es sind vorwiegend Ehepaare davon betroffen. Ich muss Ihnen hier nun den aktuellen Stand vor Augen führen: Heute ist rund jede dritte Ehe in der Schweiz binational. Auch hier sind wir einfach in der Realität angekommen - oder wir müssen dort ankommen. Für diese Situationen haben wir eben die erleichterte Einbürgerung. Wir wollen dort die Integrationskriterien nach Artikel 12 auch anwenden, aber es soll eben eine erleichterte Einbürgerung sein. Deshalb können wir nicht davon ausgehen - und möchten es auch nicht -, dass die Integrationskriterien nach Artikel 12 erfüllt sein müssen.

Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Sie haben sich jetzt bei Artikel 12 dafür entschieden, dass sich eine erfolgreiche Integration unter anderem in der Fähigkeit zeige, sich im Alltag in einer Landessprache gut zu verständigen. Nehmen Sie jetzt den Auslandschweizer, der im Ausland lebt, eine Ausländerin heiratet, welche sich, um sich einbürgern zu lassen, in einer Landessprache gut verständigen können muss, und zwar gleich gut wie die Person, die seit mindestens acht Jahren in der Schweiz lebt. Herr Ständerat Freitag, da kann man dann nicht sagen: Ja, wir machen ein bisschen Rechtsungleichheit. Sie müssen dann eben die gleichen Kriterien erfüllen. Sie können nicht sagen, Artikel 12 gelte für die einen etwas mehr als für die anderen. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat hier in Artikel 20 vorgeschlagen, dass man diese Integrationskriterien nach Artikel 12 prüft, dass sie aber nicht erfüllt sein müssen.

Sie können hier nicht das genau Gleiche verlangen, sonst ist es nicht mehr eine erleichterte Einbürgerung. Das ist der Grund. Wenn Sie jetzt "erfüllen" sagen, dann sagen Sie, dass man diese Integrationskriterien drückt, damit sie dann [PAGE 836] möglichst viele erfüllen können - das wollen Sie ja nicht. Deshalb macht es Sinn, diese Unterscheidung zu machen.

Ich bitte Sie wirklich, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Freitag abzulehnen.

Nun zur erleichterten Einbürgerung, die Herr Ständerat Föhn einfach wieder abschaffen möchte: Ich weiss nicht, Herr Föhn, ob Sie zum alten System zurück möchten, bei dem die Frauen und die Männer etwas unterschiedliche Ausgangslagen hatten. Wahrscheinlich möchten Sie das auch nicht. Das wurde damals so entschieden, und es ist meiner Meinung nach ein Statut, das sich auch bewährt hat. Vergessen Sie nicht - ich sage es noch einmal - die vielen Auslandschweizer. Wenn ein Schweizer oder eine Schweizerin, der oder die im Ausland lebt, jemanden heiratet, dann ist auch eine erleichterte Einbürgerung möglich. Die Kriterien in diesem Fall gelten auch, es ist also nicht einfach eine automatische Einbürgerung. Ich bitte Sie, jetzt nicht den Waffenmissbrauch mit Einbürgerungsfragen zu vermischen. Das ist nicht fair gegenüber denjenigen, die sich mit diesen Fragen seriös auseinandersetzen.

Ich bitte Sie, hier auch der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.