Minder Thomas · Ständerat · 2014-12-02
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-02
Wortprotokoll
Diese Vorlage hat eine gewichtige Differenz - wir haben es gehört - zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat, und zwar nicht auf einem Nebenschauplatz, sondern bei der Pièce de Résistance dieser Vorlage schlechthin, bei Artikel 40c. Der Nationalrat und die Minderheit wollen, dass für Ware, welche online gekauft wurde, kein Rückgaberecht besteht, denn bei Online-Käufen tätigt der Kunde seinen Einkauf selbstständig und ohne jeglichen Einfluss von Drittpersonen. Es entsprach nie der Idee von Ständerat Bonhôte und übrigens auch nicht des damaligen Parlamentes, Online-Käufe dem Rückgaberecht zu unterstellen. Sein Vorstoss, so steht es auch im Titel dieser parlamentarischen Initiative, tangiert nur Telefonverkäufe. Denn nur bei jenen mündlich abgeschlossenen Verträgen kann es sich überhaupt um eine, sagen wir, Überrumpelungsgefahr handeln.
Ob der Online-Kauf nun in dieser Vorlage drin ist oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass diese Vorlage, die übrigens von 2006 stammt, vielmehr auf dem Weg zu einer Missgeburt ist, statt dass es sich um eine sinnvolle Gesetzgebung handeln würde. Denn schon jetzt wimmelt es darin geradezu von Ausnahmen, gekauften Waren, welche vom Rückgaberecht ausgeklammert würden. Es sind dies Bücher, Musikträger, Videos, Computerzubehör, Computersoftware, Lebensmittel, alle Dienstleistungen wie z. B. ein gebuchter Flug; dazu kommen Zeitschriften sowie Artikel mit grossen Preisschwankungen wie z. B. Erdöl, Kohle, Pellets. Alle Verkäufe anlässlich einer Versteigerung sind auch ausgeklammert, Käufe an einem Messestand oder Marktstand, urheberrechtlich geschützte Produkte, alle kundenspezifisch angefertigten Produkte, also z. B. auch eine speziell gehärtete Matratze, und schliesslich alle Waren unter 100 bis 200 Franken Kaufwert. All diese Käufe sind schon jetzt in dieser Vorlage vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Zusätzlich will der Nationalrat nun auch noch - wir kommen darauf - Elektrogeräte dem Rückgaberecht entziehen, wenn die Originalverpackung entsiegelt wurde. Ein Staubsauger, welcher bewiesenermassen schlecht Luft anzieht, soll also nicht mehr zurückgegeben werden können, weil er einmal gebraucht wurde und die Originalverpackung entsiegelt wurde. Dass sich wohl die meisten Elektroartikel beim Kauf in einer Originalverpackung befinden, sei hier erwähnt. Allein dieser vom Nationalrat eingebrachte Artikel zeigt, wie paradox diese Vorlage jetzt ist, wie sehr sie verwässert wurde. Jene absurde Ausnahmeregelung wurde gottlob durch unsere Kommission immerhin wieder entfernt.
Hand aufs Herz: Welche Artikel und Waren sind denn von diesem Gesetz überhaupt noch erfasst? Mir kommen Kleider in den Sinn, welche man online kauft. Jeder Konsument, welcher ein Kleidungsstück online einkauft, weiss aber, dass eine Hose vielleicht zu eng oder zu weit sein könnte. Hier bei solchen Artikeln den Konsumenten über ein Rückgaberecht zu bevormunden ist falsch. Zudem kennt die Kleiderbranche schon jetzt das Rückgaberecht; es braucht hier keinen staatlichen Zwang.
Ich bitte Sie also, hier der Minderheit und dem Nationalrat zu folgen und den Online-Handel vom Rückgaberecht zu entlasten. Überlassen wir bitte dieses Thema dem freien Markt, der Wirtschaft. Gut geführte, erfolgreich orientierte Firmen, welche immer den Kunden und den Konsumenten ins Zentrum stellen, werden auch in einem Zweifelsfall - das sei hier auch einmal erwähnt, wir können über das Gesetz nicht alles regeln - dem Kunden das zurückgestellte und mangelhafte Produkt rückvergüten, auch ohne dass der Staat ihnen dies befiehlt.