Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie Artikel 40 in die Vorlage aufgenommen hat, auch wenn es vielleicht unüblich ist, dass der Zweitrat noch eine neue Regel von diesem Ausmass aufnimmt. Ich kann Ihnen aber sagen: Die Regelung, die wir Ihnen hier vorschlagen respektive die Ihre Kommission eingebracht hat, war schon Gegenstand der Beratungen im [PAGE 1128] Bundesrat, als wir den Bericht "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" 2011 berieten. Wir stellten damals im Bundesrat aufgrund des Berichtes fest, dass es heute gerade beim Alimenteninkasso grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt. Das habe ich Ihnen beim Eintreten gesagt. Wir stellten auch fest, dass die Qualität der Hilfeleistungen sehr unterschiedlich ist. Deshalb haben wir Ihnen vorher einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen dieses Berichtes verpflichtet, tätig zu werden. Er hat unter anderem die Regelung, die Sie heute beraten, in die Vernehmlassung gegeben. Es ist keine neue Regelung, die hier ohne Materialien und ohne Befragungen aufgenommen würde, sondern der Bundesrat gab aufgrund des Berichtes damals die entsprechende Regelung in die Vernehmlassung. Sie wurde damals positiv aufgenommen. Wir haben jetzt bei dieser Gesetzesrevision die Gelegenheit, diese Regelung gleich auch hier aufzunehmen, anstatt in ein paar Monaten mit einer neuen Botschaft zu dieser Frage wieder an Sie zu gelangen. Das waren die Gründe für dieses Vorgehen. Es ist mir wichtig, Ihnen zu sagen, dass das, was Sie heute legiferieren, bereits im Rahmen einer Vernehmlassung getestet worden ist.
Der Kommissionssprecher hat es gesagt, es geht um die Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes. Dies ist eine weitere Massnahme, die sehr viel Sinn macht - ich möchte nicht noch einmal alles ausführen -, denn im Moment der Kapitalauszahlung aus der zweiten Säule, und eigentlich nur dann, besteht das Risiko, dass jemand, der Unterhaltspflichten hat und diese vernachlässigt, das Geld zum Verschwinden bringt oder sich mit dem Geld ins Ausland absetzt. Dann bleibt der unterhaltsberechtigte Teil der Familie zurück und bekommt das Geld nach wie vor nicht. Wir wissen alle, was das bedeutet: Dann kommt das Gemeinwesen zum Handkuss. Da wir das möglichst verhindern wollen, macht es Sinn, dies mit dieser Lösung zu tun. Das Schöne an dieser Lösung besteht darin, dass wir keine neuen Institutionen schaffen; es geht lediglich um eine Informationspflicht, wonach die entsprechende Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung eine Meldung erhält, dass eine Person ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt. Im Moment einer Kapitalauszahlung kann die entsprechende Information dann an die Inkassobehörden weitergeleitet werden, um sicherzustellen, dass das Geld auch für die Unterhaltsbeiträge, für die Alimente verwendet wird und dass nicht später der Staat einspringen muss.
Die Ergänzung, die Sie heute hoffentlich beschliessen, betrifft aber lediglich die zweite Säule. Es ist richtig, dass es natürlich gerade bei den Selbstständigerwerbenden, die ja keine oder oft keine zweite Säule haben, unter Umständen korrekt wäre, auch die dritte Säule entsprechend zu behandeln. Aber da haben wir einfach das Problem, dass es keine zentrale Meldestelle gibt, das heisst, dass wir gar nicht wissen, wer bei welcher Institution ein entsprechendes Guthaben hat. Die Umsetzung der gleichen Lösung für die dritte Säule würde deshalb mit einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand einhergehen. Hingegen ist die Regelung, die hier vorliegt, zwar mit einem Zusatzaufwand für die Pensionskassen verbunden; aber wir sind der Meinung, dass das handhabbar ist, weil es eben wie gesagt nur um eine Meldung geht.
Wir begrüssen also explizit diese Ergänzung der Vorlage, weil damit die Stellung der unterhaltsberechtigten Personen und insbesondere natürlich jetzt jene des Kindes gestärkt wird. Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.