Lexipedia

AB 168197

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-17

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Rytz, der von Ihnen erwähnte Normalarbeitsvertrag, der Hausangestellte in privaten Haushalten betrifft, wurde vom Bundesrat per 13. November 2013 um drei Jahre verlängert. Im Bereich des Vollzugs des Normalarbeitsvertrags wurden die zuständigen kantonalen tripartiten Kommissionen aufgefordert, mindestens 5 Prozent der Arbeitgeber in der privaten Hauswirtschaft zu kontrollieren. Bei Verstössen werden Sanktionen gegen die fehlbaren Arbeitgeber ausgesprochen. Dann gilt, was wir soeben behandelt haben, was ich, glaube ich, voraussetzen darf, nämlich die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 189. Noch einmal: Durch die Ratifikation anerkennt die Schweiz, dass gewisse Gruppen von Hausangestellten besonderen Risiken ausgesetzt sind und dass das auch spezifische Massnahmen erfordert.

Zu erwähnen ist auch, dass der Bundesrat das Postulat Schmid-Federer 12.3266 zur Annahme empfohlen hat. Da geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege. Bis Ende 2014 ist der entsprechende Bericht zu diesem Postulat zu erwarten.

Dann will ich noch erwähnen, dass der Gesamtarbeitsvertrag im Bereich Personalverleih bereits im Jahr 2012 in Kraft getreten ist. Auch hier kontrollieren die paritätischen Vollzugsorgane. Mit anderen Worten: Dem Anliegen ist Rechnung getragen. Es gibt genügend Möglichkeiten zur Kontrolle, es gibt auch Möglichkeiten zur Durchsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den privaten Haushalten.

Deshalb empfiehlt der Bundesrat Ihrem Rat, die Motion abzulehnen.