Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2014-09-17
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat heute eine zweite und letzte Chance, das Wettbewerbsrecht wirksamer zu gestalten. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt sich an der seit Jahrzehnten bestehenden Hochpreisinsel Schweiz, wo mittels Kartellabsprachen Märkte abgeschottet und Parallelimporte verhindert werden. Mit diesen schädlichen Praktiken, mit dem Preiszuschlag "Schweiz" werden Produkte und Dienstleistungen verteuert. Die Kaufkraftabschöpfung wird auf mindestens 15 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Davon streichen sich einige Unternehmen bzw. ihre Teppichetage Profite zum Schaden unserer Volkswirtschaft, der KMU, der Arbeitnehmer und der Konsumentinnen ein.
Es geht schon lange nicht nur um überrissene Boni und um Lohnexzesse, sondern auch um die Abzockerei bei den Preisen. Im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz, den die SP seit Jahren führt, ist das Kartellrecht ein unverzichtbares Instrument, das leider bis heute zahnlos ist. Der vorliegende Entwurf, wie ihn der Ständerat verabschiedet hat, hat nun etwas mehr Biss. Zentral sind dabei zwei Artikel.
Erstens geht es um das Teilkartellverbot in Artikel 5, wo bestimmte Abreden über Preise, Lieferbeschränkungen, Markt- und Gebietsaufteilungen als unzulässig erklärt und gleichzeitig die Verfahren verbessert werden. Entgegen vielen Behauptungen sind nach wie vor Abreden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz und ganz klar auch Arbeitsgemeinschaften, wie sie oft im Bausektor gebildet werden, möglich.
Zweitens wird mit Artikel 7a, den der Ständerat eingefügt hat, endlich etwas gegen die gezielte Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Lieferanten und internationale Konzerne unternommen. Dieser Artikel ist deshalb so wichtig, weil bei Unternehmen, die Lieferkanäle abschotten und so ihre Produkte überteuert in die Schweiz liefern können, oft keine Abrede nachgewiesen werden kann und die Unternehmen nicht als marktbeherrschend eingestuft werden. Da Artikel 7a zu vielen Diskussionen Anlass gab, hat sich in der WAK-NR ein Kompromiss durchgesetzt, der bei der Definition der Marktmacht ansetzt und so die Schwelle für Eingriffe heruntersetzt.
Diese beiden Verschärfungen sind nötig. Wenn bei dieser Revision nur ein paar Brosamen im Bereich der Zusammenschlusskontrolle, des Kartellzivilrechts und der Institutionen resultieren, die Unternehmen hingegen mit Sanktionsminderungen den Profit daraus ziehen, ist das weder ausgewogen noch fair. Das lehnen wir ab. Die SP setzt sich für ein griffigeres Kartellgesetz ein.
Die Mehrheit der Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, die Anträge der Minderheiten bei den Artikeln 5, 6a, 7a und 49a unterstützen und die anderen ablehnen. Zur Ausgestaltung der Weko in den Artikeln 18 und folgende sind die Meinungen geteilt.
Führen Sie die Debatte zum Kartellgesetz, und lehnen Sie den Nichteintretensantrag der Minderheit ab. Es geht nicht nur um ein wirksames Wettbewerbsrecht. Es geht um Arbeitsplätze und Konsum in der Schweiz. Sehen Sie nicht tatenlos zu, wie weiterhin internationale Konzerne Milliarden von Franken abschöpfen, ohne einen Mehrwert zu erbringen!
Treten Sie auf die Vorlage ein, und unterstützen Sie die Vorlage, wie der Ständerat sie verabschiedet hat.