AB 168299
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17
Wortprotokoll
Um es noch einmal klar zu sagen: Unbestrittenermassen sollen und müssen die Informationsrechte der Opfer im Sinne des OHG verbessert werden. Das ist ja auch das Ziel dieser Vorlage. Andererseits, und ich denke, das ist ebenfalls wichtig: Wenn man bei einer Vorlage den verbesserten Schutz des Opfers vor Augen hat, sollte man keinen Tunnelblick einnehmen, sondern die Vorlage als Gesamtes beurteilen und eine Abwägung zwischen den Interessen des Opfers und jenen des Verurteilten vornehmen. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft; daran hat ja die Gesellschaft bekanntlich das grösste Interesse.
Ich ersuche Sie daher namens der CVP/EVP-Fraktion, der Mehrheit und damit der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass mit dieser Formulierung ein sinnvoller Interessenausgleich vorgenommen wird, ohne dass damit die Rechte des Opfers irgendwie übermässig eingeschränkt werden.