Lexipedia

Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2000-03-07

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen ist es unter anderem auch, die Oberaufsicht über die beiden Bundesgerichte in Lausanne und Luzern auszuüben. Dabei ist seit einigen Jahren das Problem der Überlastung der eigentlich jährlich wiederkehrende Dauerbrenner. Jedes Jahr führen wir die gleichen Diskussionen, jedes Jahr suchen wir nach Lösungen, und jedes Jahr versuchen Parlament und Gerichte, jeweils einen Weg aufzuzeigen, wie die Pendenzen abgebaut werden könnten. Stichworte dazu: Wir haben ausserordentliche Richter geschaffen, wir haben den Mittelbau ausgebaut, wir haben mehr Gerichtsschreiberstellen bewilligt. Das hat auch dazu geführt, dass von einer "Gerichtsschreiberjustiz" gesprochen wurde. Es finden kaum mehr öffentliche Verhandlungen statt, die Fälle werden fast ausschliesslich auf dem Zirkularweg entschieden.

Wir haben in den letzten Jahren auch hitzige Debatten über die Erhöhung von Richterzahlen geführt. Beim Bundesgericht in Lausanne hat das zu einer ganz hart geführten Auseinandersetzung zwischen Mehrheit und Minderheit geführt. Äusserst knapp wurde es dann abgelehnt, die Richterzahl zu erhöhen - hauptsächlich, weil die Problematik darin liegt, dass eine Vielzahl von Richtern in verschiedenen Kammern Auslegungsprobleme für gleiche, unbestimmte oder genauer zu bestimmende rechtliche Begriffe hat. In Luzern scheint jetzt diesbezüglich das Eis gebrochen zu sein. Eine Erhöhung der Richterzahl ist nicht mehr ausgeschlossen.

Unbestritten ist für die GPK, dass eine Überlastung, wie sie heute nach wie vor vorherrscht, inakzeptabel ist. Die Richter haben immer weniger Zeit, sich für einen Einzelfall zu engagieren, die Wartezeiten nehmen zu oder können nicht abgebaut werden. Der Zugang zum Recht wird für den Einzelnen durch diese Überbelastung erschwert. Die Notwendigkeit zur Entlastung ist dringlich, und sie ist letztlich auch im Interesse der Rechtsuchenden. Eine Gesamtrevision des OG ist in der Verwaltung weit fortgeschritten. Sie soll offenbar noch dieses Jahr in die Kommissionen kommen, aber es ist damit zu rechnen, dass eine Entlastung erst in einigen Jahren greifen wird.

Die GPK war sowohl mit Lausanne wie mit Luzern lange und ausführlich im Gespräch. Beide Gerichte haben schriftliche Eingaben gemacht, die sie offenbar unter sich abgesprochen haben. Die Vorschläge, die Ihnen heute vorliegen, sind letztendlich Vorschläge, wie sie auch aus den Gerichten gekommen sind.

Die GPK hat alle Vorschläge geprüft und legt Ihnen nun einen Teil dieser Vorschläge in Form einer vorgezogenen Vorlage als Parlamentarische Initiative vor. Dies, weil die vorgesehene Totalrevision kaum vor 2004 greifen wird und damit erst in einigen Jahren zur Entlastung beitragen kann.

Nach der Diskussion in den Fraktionen und im Ständerat kann festgehalten werden, dass nur noch ein Punkt, eben dieser Artikel 132 OG, die Kognitionsbeschränkung beim Versicherungsgericht, umstritten ist. Alle übrigen Entlastungsmassnahmen dürften heute wahrscheinlich auch in diesem Rat unbestritten sein; es liegen auch keine anders lautenden Anträge vor. Es sind dies die Aufhebung der Direktprozesse in der Zivilrechtspflege, die Einschränkung der Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde in Strafsachen, die Schaffung einer richterlichen Vorinstanz bei Staatshaftungsstreitigkeiten des Bundes und die Schaffung der Voraussetzungen für die Erhöhung der Richterzahl beim Eidgenössischen Versicherungsgericht.

Ich bitte Sie im Namen der GPK, auf dieses Geschäft einzutreten und diesen unbestrittenen Neuerungen zuzustimmen.

Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2000-03-07 | Lexipedia | Lexipedia