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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-12-03

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Wir sind bald am Ende eines Jahres, in dem unser Finanzminister beinahe jeden Tag einen mit Konstanz nach unten weisenden neuen Kassenstand verkünden muss. Es gibt zwei Gründe, die zu dieser unerfreulichen Schulden- oder Defizitexplosion führen:

1. Dies sind die Einflüsse von aussen - ich nenne dazu die Stichworte Swissair und Börsenflaute - und der damit zusammenhängende Einbruch der Erträge der Verrechnungssteuer.

2. Im Innern, bei uns selber, ist es das Fehlen der Ausgabendisziplin. Obwohl die Einnahmenquote des Bundes von 9,4 Prozent im Jahre 1993 auf 11,6 Prozent im Jahr 2001 zugenommen hat, ist es uns trotz guter Wirtschaftslage nicht gelungen, Schulden abzubauen - im Gegenteil. Sorgenkind bleibt die Erfolgsrechnung: Sie schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 3,46 Milliarden Franken ab. Grund ist die Abschreibung anlässlich der Sanierung der Pensionskassen von Bund und SBB und neu auch von der Post, deren Fehlbetrag der Bund ebenfalls übernehmen wird.

In der Bibel heisst es, dass man in den fetten Jahren sparen solle, damit man in den mageren Jahren etwas habe. Wir haben in den vergangenen drei Jahren nicht nach dieser Bibelweisheit gelebt. Zwar haben wir durch das "Haushaltziel 2001" unser strukturelles Haushaltdefizit verringert, aber wir haben keine Schulden abgebaut. Wir haben nicht nur keine Schulden abgebaut, sondern werden sie mit dem Voranschlag 2002 noch erhöhen müssen: Sie erreichen jetzt den Betrag von 108 Milliarden Franken; der Finanzplan sieht für das Jahr 2003 Schulden von 110 Milliarden Franken und für 2004 und 2005 je 111 Milliarden Franken Schulden vor. Immerhin soll die Schuldenquote aber gemäss Planung von 24 Prozent im Jahre 2002 auf 23 Prozent im Jahre 2005 sinken. Im Voranschlag 2002 belaufen sich die Ausgaben auf einen Anteil von 11,7 Prozent und die Einnahmen auf einen Anteil von 11,8 Prozent am Bruttoinlandprodukt, und die Passivzinsen belaufen sich auf 7,7 Prozent der Ausgaben.

Der Souverän hat am Sonntag das Instrument der Schuldenbremse angenommen, die für den Start einen ausgeglichenen Haushalt voraussetzt. Wir starten aber schon mit Rückstand. Wir werden es uns künftig nicht mehr erlauben können, ständig unausgeglichene Haushalte zu präsentieren. Die Konsequenz wäre die Anlage eines Revisionsbudgets, die Korrektur oder die Aufhebung unserer eigenen Beschlüsse. Die Nichtbeachtung von Artikel 42bis der alten Bundesverfassung, der seit 1959 an sich einen ausgeglichenen Haushalt vorgeschrieben hat, darf sich nicht wiederholen, sonst nehmen wir in Kauf, dass wir unsere finanzpolitische Glaubwürdigkeit völlig verlieren - dies umso mehr, nachdem feststeht, dass wir das im Jahr 1998 vom Volk angenommene Haushaltziel verfehlen werden.

Wir werden das "Haushaltziel 2001" nicht erreichen, und die Gründe sind keineswegs zu geringe Einnahmen, sondern Ausgabensteigerungen, die weit über der Teuerung und weit über dem Wachstum der Wirtschaft liegen. Die Finanzkommission des Nationalrates hat im Voranschlag 2002 Kürzungen von rund 280 Millionen Franken vorgenommen; das sind etwa 0,5 Prozent des Gesamtbudgets. Ich werde bei den einzelnen Departementen darauf eingehen. Aber alle 25 "Fleisskerlchen" der Finanzkommission vermögen nichts gegenüber 200 Ratsmitgliedern und auch gegenüber dem Ständerat, wenn Sie jeweils in Sachgeschäften noch über die Anträge des Bundesrates hinausgehen. Schauen Sie auf Seite 34 des Finanzplanes; hier allein finden Sie aufgelistete Ausgaben in der Grössenordnung von 4 Milliarden Franken, die über die Vorgaben des Bundesrates hinausgehen - Sozialwesen, Bildungswesen, Schulen usw. A propos Schulen und Zukunft: Dankbar für unsere Ausgabendisziplin ist gerade unsere Jugend, die nächste Generation. Denn keiner zahlt gerne Rechnungen für Sachen, die er vielleicht gar nicht einkaufen wollte und von denen wir als Besteller schon den grössten Teil selber konsumiert haben.

Der Voranschlag 2002 kann auch deshalb nicht befriedigen, weil eine Darlehensrückzahlung von 1,2 Milliarden Franken aus der Arbeitslosenversicherung das Bild beschönigt. Sie gehen mit mir einig, dass aus diesen Rückzahlungen auf Dauer keine Ausgaben finanziert werden können; wahrscheinlich ist das auch ein Grund für die beiden Rückweisungsanträge.

Wir sind jedoch mehrheitlich der Auffassung, auf den Voranschlag 2002 sei einzutreten. Unsere Hauptanstrengungen müssen sich mittelfristig auf den Finanzplan 2003-2005 konzentrieren, damit die nächste Generation überhaupt noch einen Handlungsspielraum hat. Deshalb haben wir eine entsprechende Motion überwiesen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss, auf die Situation vor und nach unserem Swissair-Engagement einzugehen. Sie haben am 16./17. November 2001 den Anträgen des Bundesrates zugestimmt, womit Sie den kleinen Überschuss des Voranschlages 2002 in ein Budgetdefizit verwandelt haben. Nach den Beschlüssen des Ständerates von letzter Woche sind es rund 500 Millionen Franken.

Erstens zur Situation vor der Swissair-Finanzhilfe: Das vom Bundesrat präsentierte Budget der Eidgenossenschaft bezifferte sich auf 50,599 Milliarden Franken Ausgaben und 50,955 Milliarden Einnahmen - deshalb der Überschuss von 365 Millionen Franken. Wir haben erstmals mit dem Budget die 50-Milliarden-Grenze überschritten. Die geplanten Ausgaben wären mit diesem Voranschlag um 3,5 Prozent gestiegen, die Einnahmen um 4,2 Prozent. Aber dieses Ergebnis ist eben bereits Makulatur.

Zweitens zur Situation nach der Swissair-Finanzhilfe: Die Mehrheit der beiden Räte hat am 16./17. November 2001 für die Zivilluftfahrt rund 2 Milliarden Franken bewilligt, wovon für das Budget 2002 ein Betrag von 820 Millionen Franken anfällt, nämlich die beim Bazl eingestellten 400 Millionen Franken für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und die 420 Millionen Franken für die Kapitalbeteiligung an Fluggesellschaften bei der Position 803.4200.003. Unter Einbezug dieser Beschlüsse weist der Bundeshaushalt nach der Beratung in der Kleinen Kammer ein Defizit von rund 500 Millionen Franken auf. Das ist die Ausgangslage, mit der wir als Zweitrat in die Budgetberatung einsteigen.

Eintreten ist obligatorisch. Wie ich gesehen habe, liegen nun aber zwei Rückweisungsanträge vor. In der Kommission selber sind keine Rückweisungsanträge gestellt worden; deshalb kann ich davon ausgehen, dass die Kommissionsmehrheit beide Rückweisungsanträge nicht genehmigen würde. Der Rückweisungsantrag Rechsteiner-Basel betrifft das VBS. Ich denke, diese Debatte führen wir dann bei der "Armee XXI".

Zum Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion, der zusätzliche Kürzungen von 800 Millionen Franken vorsieht: Der Bundesrat hat knapp budgetiert, und die Finanzkommission ist mit zusätzlichen Kürzungen von 280 Millionen Franken bis an die Grenze des Möglichen gegangen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, die Rückweisungsanträge abzulehnen.