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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-24

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass das Aufenthaltsgebiet für Personen, die keine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben - also direkt gesagt: für Asylsuchende -, räumlich auf den Zuweisungskanton beschränkt wird.

Gemäss geltenden gesetzlichen Grundlagen im Ausländergesetz kann die Ein- oder Ausgrenzung von Ausländerinnen und Ausländern in genau drei Fällen angeordnet werden: erstens zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; zweitens zur Sicherung der Ausreise, also wenn sie das Land verlassen müssen; drittens, wenn die Ausschaffung aufgeschoben wurde. Die Ein- und Ausgrenzung Asylsuchender ist also möglich, wenn die betroffene Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Ein- und Ausgrenzung, also zur Limitierung der Bewegungsfreiheit, ausreichend sind. Sie erlauben es nämlich, gezielt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, wenn diese die Schweiz verlassen müssen oder wenn sie eben die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Von der vorgeschlagenen generellen, präventiven Regelung wären hingegen alle Asylsuchenden betroffen, auch diejenigen, die nicht zu den vom Motionär geschilderten Problemsituationen beitragen. Zudem wäre das Gebiet der automatischen Eingrenzung je nach Grösse des Aufenthaltskantons - ob Asylsuchende dann also im Kanton Bern, Zürich oder Uri sind - doch sehr, sehr verschieden. Eine solche systematische Eingrenzung aller Asylsuchenden wäre zudem nach Auffassung des Bundesrates auch unverhältnismässig.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen.