Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-26

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26

Wortprotokoll

Mit Entscheid vom 9. Oktober 2014 beantragt Ihnen die vorberatende UREK mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der sogenannten Lex Koller, zu genehmigen. Wie Sie der Fahne entnehmen können, geht dieser Antrag zurück auf einen Beschluss des Parlamentes von 2008, nämlich die damalige Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen.

Worum geht es? Bekanntlich ist es aufgrund der Lex Koller Personen im Ausland nur in Ausnahmefällen möglich, in der Schweiz Grundstücke zu erwerben. Stark eingeschränkt sind insbesondere Investitionen in Wohnliegenschaften. In seiner Botschaft vom 14. Juli 2007 beantragte der Bundesrat aber, die Lex Koller aufzuheben, weil er sich davon wichtige volkswirtschaftliche Impulse versprach. Um negative Auswirkungen - vorab im Ferienwohnungsbau - zu vermeiden, verankerte er parallel dazu flankierende raumplanerische Massnahmen, dies mit der Begründung, dass die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens höchstens noch punktuell sei und eine grössere ausländische Nachfrage lediglich noch nach Ferien- und Zweitwohnungen bestehe. Ein Jahr später wies das Parlament die Aufhebungsvorlage dann aber zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Parallel dazu wurde der Problematik der sogenannten kalten Betten 2010 mit der Änderung von Artikel 8 des Raumplanungsgesetzes Rechnung getragen.

Seither haben sich die Umstände aber wesentlich geändert. Als Folge der Finanzkrise von 2008 ist das Interesse an Investitionen stark gestiegen. Dies bedeutet, dass nach einer Aufhebung der Lex Koller viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen und damit die Nachfrage nach Grundstücken wieder stark steigen würde. Aus diesen Gründen hat sodann die UREK des Nationalrates die Motion 12.3984, "Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller", eingereicht, welche in der Frühjahrssession 2013 von unserem Rat einstimmig angenommen wurde. Konsequenterweise erfüllte der Bundesrat mit seiner Zusatzbotschaft vom 13. November 2013 den durch die Motion erteilten Auftrag. Darin beantragt und begründet er den Fortbestand der Lex Koller und die Abschreibung des vorliegenden Bundesratsgeschäftes 07.052.

Der Nationalrat hat in der Sommersession dieses Jahres der Abschreibung ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Diskussion in der UREK Ihres Rates zeigte zusammengefasst ein Zweifaches:

Einerseits wird die durch die Finanzkrise und die Zweitwohnungsproblematik begründete Kehrtwende unterstützt, dies namentlich wegen dem aktuell veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umfeld und dem dadurch gesteigerten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Man ist sich darin einig, dass das Gesetz seine Berechtigung hat, und widersetzt sich der Aufrechterhaltung der Lex Koller nicht.

Andererseits ist man sich auch darin einig, dass das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland den unterschiedlichen Immobilienmarktsegmenten und -regionen unseres Landes gerecht werden muss. Diesem Anliegen konnte die Lex Koller grösstenteils gerecht werden. Es besteht also keinerlei Veranlassung, den Status quo zu verändern und das Gesetz noch zusätzlich zu verschärfen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage zu genehmigen.