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Engler Stefan · Ständerat · 2014-11-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26

Wortprotokoll

Bei Artikel 35 Absatz 1 ist strittig, ob eine Verlängerung der Frist zur Bezahlung der Geldstrafe möglich sein soll oder nicht. Ihre Kommission beantragt Ihnen, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Die Vollzugsbehörde wird bei ihrem Entscheid, ob sie einem Gesuch auf Fristverlängerung zustimmt oder nicht, genau abwägen müssen, was für Chancen bestehen, dass die Geldstrafe tatsächlich bezahlt wird. Wenn die Vollzugsbehörde zum Schluss kommt, dass es bloss um ein Verzögern und Aufschieben geht, steht es ihr ja frei, das Gesuch abzulehnen und an die Stelle der Geldstrafe allenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe treten zu lassen.

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