Engler Stefan · Ständerat · 2014-11-26
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26
Wortprotokoll
Es bleibt dazu nicht viel zu sagen. Absatz 4 ist eine Konsequenz unseres Entscheides zu Absatz 1, nämlich des Entscheides, daran festzuhalten, dass mindestens die Hälfte der Geldstrafe immer unbedingt vollzogen werden muss.
Das gibt mir Anlass, nochmals kurz auf die Frage des Mindesttagessatzes zurückzukommen. Es ist auch ein Argument für den Mindesttagessatz von 10 Franken, dass in Zukunft die Geldstrafen nicht zu 95 und mehr Prozent bedingt ausgesprochen würden, sondern dass man in Zukunft die Geldstrafe mindestens zur Hälfte immer bezahlen muss.