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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass Ihre Kommission diese Vorlage ausgearbeitet hat. Wie der Kommissionssprecher es gesagt hat, liegt die Einreichung der ursprünglichen parlamentarischen Initiative im Jahr 2006 schon eine Weile zurück. Es liegt jetzt hier in einem Bereich, der auch aus Sicht des Bundesrates für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtig ist, eine Gesetzesvorlage vor, nämlich zum Widerrufsrecht beim Telefonverkauf, aber auch im Bereich des Fernabsatzes. Es gibt im heute geltenden Recht Lücken und mangelhafte Regelungen. Meines Erachtens sind hier Verbesserungen grundsätzlich sinnvoll, und sie sind ganz offensichtlich in Ihrem Rat auch unbestritten.

Nach Ansicht des Bundesrates gibt es diese Lücken oder diese heute mangelhaften Regelungen aber nicht nur für den Telefonverkauf, sondern auch und gerade im Fernabsatzgeschäft. Diese Form des Handels wird immer bedeutender; das wissen wir, glaube ich, alle. Die Vertragsparteien treffen zum Vertragsabschluss eben nicht mehr physisch zusammen, sondern kommunizieren per Brief, per Mail, per Internet, per SMS und in anderen Formen.

Der Bundesrat anerkennt zwar die Bedenken der Kommissionsminderheit. Er stimmt aber dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit zu, und zwar deshalb, weil die Kommissionsmehrheit auf die Vorbehalte, die hier bestanden haben, eingegangen ist und auch Ausnahmen vorgesehen hat. Diese Ausnahmen tragen auch den Interessen der Anbieterinnen und Anbieter und der Wirtschaft insgesamt Rechnung, und zwar tragen sie ihnen aus Sicht des Bundesrates gebührend Rechnung.

Generell hält der Bundesrat die Einführung eines Widerrufsrechts für das Fernabsatzgeschäft für sachgerecht, und zwar aus folgendem Grund: Die Konsumentinnen und Konsumenten können den Gegenstand oder die Leistung vor Vertragsabschluss nicht sehen und nicht prüfen. Sie laufen damit Gefahr, voreilig Verträge abzuschliessen oder beim Fernabsatzgeschäft die Produkte nicht zu kennen und sich falsche Vorstellungen zu machen, respektive es besteht die Gefahr, dass falsche Vorstellungen geweckt werden.

Noch einmal: Der Bundesrat hält die Ausnahmen, welche die Kommissionsmehrheit vorgesehen hat, für sachgerecht und für richtig. Er denkt, dass es wichtig ist, entsprechende Ausnahmen vorzusehen, wo kein genügendes Schutzbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten vorhanden ist oder wo ein Widerrufsrecht unpraktikabel oder unverhältnismässig wäre. Deshalb hält der Bundesrat die Vorlage auch aus wirtschaftlicher Sicht für verkraftbar und gerechtfertigt. Er hat sich in seiner Stellungnahme grösstenteils dem Erlassentwurf und dem Bericht der Kommission angeschlossen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten. Sie sehen aufgrund seiner Stellungnahme, dass er Ihnen grundsätzlich Zustimmung zu den Anträgen der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit beantragt. Gleichzeitig stellt der Bundesrat verschiedene Änderungsanträge. Zu den drei Punkten, bei denen heute noch eine Differenz zu den Anträgen der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit besteht, werde ich mich dann im Rahmen der Detailberatung äussern.

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