Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-03-04
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Bei Artikel 34 geht es um einen der Kernbereiche, bei denen noch eine Differenz besteht. Die vorliegende betrifft die Mindesthöhe der Geldstrafe. Die Frage lautet, wo das Minimum anzusetzen ist. Die Mehrheit versteht ihre Variante als Kompromiss; dieser sieht vor, dass das Minimum für einen Tagessatz in der Regel 30 Franken beträgt, ausnahmsweise aber auf 10 Franken gesenkt werden kann. Die von mir vertretene Minderheit I will die Grenze bei 10 Franken ansetzen. Die Minderheiten II und III wollen die Grenze höher ansetzen, und zwar bei 20 respektive bei 30 Franken.
Die Grundüberlegung, die wir anstellen müssen, ist die folgende: Was wollen wir mit dem Festsetzen des Mindestrahmens erreichen? Auf der einen Seite wollen wir erreichen, dass auch Leute, die über praktisch keine finanziellen Ressourcen verfügen, richtig bestraft werden, deshalb sind wir uns einig, dass es, anders als im heute geltenden Gesetz, eine Mindeststrafe braucht; auf der anderen Seite wollen wir sicherstellen, dass die Geldstrafe nach wie vor bezahlbar ist. Die Höchststrafe beträgt 180 Tagessätze. Wie hoch soll nun die Mindeststrafe sein? Auch jemand mit einem kleinen oder mit fast gar keinem Budget soll noch in der Lage sein, die Strafe zu bezahlen. Die Anträge mit einem Minimum von 30 Franken für einen Tagessatz führen zu einem Betrag von bis zu 5400 Franken. Für jemanden, der über praktisch gar kein Geld verfügt, ist eine solche Mindeststrafe zu hoch, ja gar nicht bezahlbar. Damit werden solche Leute faktisch ins Gefängnis geschickt, denn die Gerichte werden die Strafe schlussendlich umwandeln müssen.
Das heisst, es geht bei dieser Diskussion nicht um eine Verschärfung des Strafrechts. Denn wir sind erstens im Bagatellbereich, zweitens geht es nur um die soziale Frage: Wie sind diejenigen Leute zu behandeln, die über wenig oder gar kein Geld verfügen? Es geht also nicht um eine Strafrechtsverschärfung. Es erscheint mir unzweckmässig, dass wir dieses durchaus sinnvolle Mittel der Geldstrafe so einsetzen, dass Leute, die über wenig Geld verfügen, faktisch von der Geldstrafe ausgeschlossen sind. Deshalb bin ich der Meinung, dass man die Minderheit I, also meine Minderheit, unterstützen sollte.
Jetzt gebe ich offen zu: Der Unterschied zur Kompromissvariante ist nur noch eine Nuance, es geht um eine Frage der Interpretation. Wenn wir es so interpretieren, wie es in der Kommission diskutiert worden ist, dass wir also sagen, wir wollten festlegen, dass die 30 Franken für die Mehrheit der Menschen gelte, dass es aber Leute gebe mit kleinem Budget, bei denen wir heruntergehen könnten, dann sind wir im Ergebnis wahrscheinlich im Bereich, in dem auch meine Minderheit liegt. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass der Antrag meiner Minderheit die sauberere Lösung ist, weil damit klar ist, dass der Bereich nach unten bis zu 10 Franken geht.
Ich glaube, die Variante der Mehrheit ist auch tragbar; im Ergebnis bedeutet sie wahrscheinlich nichts anderes. Aber sie ist vom Wortlaut her weniger klar respektive schliesst nicht aus, dass hier tatsächlich eine unzweckmässige Verschärfung stattfindet.
Deshalb ersuche ich Sie, meine Minderheit I zu unterstützen.