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Brand Heinz · Nationalrat · 2013-09-25

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-25

Wortprotokoll

Meine beiden Vorredner haben bereits auf das Problem hingewiesen, welches letztendlich auch der Grund für den Antrag meiner Minderheit II zur Einfügung von Artikel 63bis des Ausländergesetzes war.

Im alten Recht hatten wir den Dualismus zwischen der ausländerrechtlichen Entfernungsmassnahme und der strafrechtlichen Landesverweisung. Mit der Revision des StGB ist dieser Dualismus entfallen: Seit der Revision ist ausschliesslich die Ausländerbehörde für diese Fernhaltemassnahme zuständig. Wenn Sie nun die Landesverweisung wieder in das revidierte StGB einfügen, ist es unerlässlich, dass wir eine klare Kollisionsnorm in das neue Gesetz einfügen, indem deutlich festgehalten wird, wie diese beiden Massnahmen nebeneinander zu gelten haben.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, diesen Artikel 63bis einzufügen, damit klar festgehalten wird, dass die Ausländerbehörde nicht an den Entscheid des Strafrichters gebunden ist, ob er eine Fernhaltemassnahme verfügen will oder nicht. Wir überlassen es mit anderen Worten der Ausländerbehörde, darüber zu entscheiden, ob sie im Nachgang zum strafrechtlichen Entscheid eine Fernhaltemassnahme verfügen will oder nicht.

Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen, sofern Sie die Wiedereinführung der Landesverweisung unterstützen.