preparatory:AB 169034
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-10
Wortprotokoll
Der Grosse Rat von Republik und Kanton Tessin hat im Jahre 2002 eine Standesinitiative eingereicht, mit der eine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern erlassen werden soll.
Am 18. Oktober 2006 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Gemäss dieser Vorlage soll eine Person, die sich zum ersten Mal selbst anzeigt, zwar immer noch die ordentliche Nachsteuer sowie Verzugszinsen zahlen, aber nicht mehr bestraft werden.
Es gab dann im Nationalrat, zum Teil mit knappen Ergebnissen, in der Folge dreimal eine Fristverlängerung, wobei der Nationalrat am 28. September 2012 auf Empfehlung seiner Kommission mit 92 zu 90 Stimmen beschlossen hat, die Abschreibung dieser Standesinitiative vorzunehmen. Ich bin geneigt zu sagen, dass der Weg im Nationalrat lang und dornenvoll gewesen ist.
Nun zu den Erwägungen der Kommission: Auch die Kommission Ihres Rates sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Man denkt, dass die Situation für den Moment gelöst sei, gibt sich aber nicht der Illusion hin, dass eine umfassende Steueramnestie nicht wieder ein Thema werden könnte, wie dies kürzlich auch vom Kanton Neuenburg im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III angekündigt worden ist.
Wir empfehlen Ihnen also ebenfalls, diese Standesinitiative abzuschreiben.