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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-06-13

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

In der ständerätlichen Fassung des Gegenvorschlages sind meines Erachtens die wichtigsten Forderungen der Initianten enthalten. Das sind eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung in hoher Qualität; die Anerkennung und Förderung der Hausarztmedizin als wichtiger Teil der Grundversorgung; die Kompetenz des Bundes, Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung und über die Anforderungen für Berufe in der Grundversorgung zu definieren sowie - das ist wahrscheinlich die wichtigste Forderung der Initianten - für eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin zu sorgen.

Wir haben uns in der Kommission, gestützt auf die Ausführungen, insbesondere jene von Bundesrat Berset, davon [PAGE 967] überzeugen können, dass der Masterplan bis auf den Bereich der Abgeltung der hausärztlichen Leistungen gut unterwegs ist. Die darin konzipierten Massnahmen werden zudem von einer entsprechenden Motion der beiden Räte gestützt.

Bundesrat Berset hat in unserer Kommission auch erklärt, dass seines Erachtens für die Initianten nicht die exakte Formulierung dieses Artikels entscheidend sein wird, ob sie ihre Initiative zurückziehen werden, sondern die konkreten und substanziellen Vorschläge des Bundesrates im Bereiche der Labortarife und des Tarmed. Ich teile diese Auffassung und bin auch davon überzeugt, dass eine weitere Verzögerung der Vorlage, wie sie von der Mehrheit aus rein taktischen Gründen vorgeschlagen wird, nicht zum Ziel führen wird, dass die Initianten die Initiative zurückziehen werden.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die ständerätliche Fassung von Artikel 117a Absatz 1bis und nachher auch von Absatz 2 Buchstabe c zu unterstützen. Diese Formulierungen sind gesetzestechnisch klarer, enthalten keine Doppelspurigkeiten, respektieren die heutige föderalistische Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen und verzichten vor allem auf eine unnötige, marktwidrige regionale Steuerung der medizinischen Grundversorgung durch den Bund. Beim Titel hingegen unterstützt die Kommissionsminderheit - und zwar entgegen der Darstellung auf der Fahne - den Antrag der Kommissionsmehrheit.