Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-06-13
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-13
Wortprotokoll
Es geht hier bei dieser Differenz um die Kriterien, die der Bundesrat festzulegen hat, um die Frage des Bedürfnisnachweises für die Zulassung von Ärzten zu regeln. Man ist sich wahrscheinlich einig, was den Einbezug der Versicherungen und der Leistungserbringer bei der Festlegung dieses Nachweises betrifft. Es geht hier um die Vertragspartner, die auch sonst gemäss dem KVG zum Zuge kommen, um den Einbezug der Leistungserbringer, der Ärzte, der Verbände selbstverständlich und der Vertreter der Krankenkassen sowie der Kantone, die hier auch eine Rolle spielen. Neu ist nun, dass die Mehrheit hier die Patienten- und Patientinnenorganisationen einbeziehen will.
Beim KVG ging man bisher davon aus, dass die Patienten im Wesentlichen durch die Versicherungen vertreten sind. Das hier ist nun ein völlig neuer Weg. Ich glaube, dass vor allem im Falle des Festlegens des Bedürfnisnachweises für Ärztinnen und Ärzte die Patientenorganisationen am falschen Ort sind. Es mag Elemente geben, bei denen die Interessen dieser Organisationen wesentlich grösser sind als in diesem Fall. Es ist daher meiner Meinung nach falsch, wenn diese Organisationen hier in den Prozess einbezogen werden. Es ist unseres Erachtens eine unnötige Komplizierung.
Ich bitte Sie also, hier dem Antrag meiner Minderheit zu folgen und sich an den Organisationen zu orientieren, die schon bisher beim KVG Vertragspartner waren und es selbstverständlich bleiben sollen. Sie sind auch in dieser Frage vor allem gefragt, um die Entscheide des Bundesrates abzustützen.