Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-06-13

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Fast alle Geschäfte dieser Session stehen im Schatten der Lex USA, und das gilt vermutlich noch stärker für dieses Geschäft, da dieses Postulat unbestritten ist. Vielleicht hört aber doch der eine oder andere hier im Saal zu, und hoffentlich wird unser Entscheid auch draussen wahrgenommen.

Es ist mir ein wichtiges und grosses Anliegen, bevor ich auf das Postulat eingehe, all den vielen Menschen in unserem Land zu danken, die sich der Pflege von Angehörigen widmen. Es gibt unzählige pflegebedürftige Menschen in unserem Land, die nur dank der Unterstützung und Hilfe ihrer Angehörigen zu Hause leben können. Zu Hause bleiben zu können, auch wenn man viel Hilfe und Betreuung braucht, entspricht dem Wunsch vieler Pflegebedürftigen.

Unser Gesundheits- und Sozialwesen wäre nie und nimmer in der Lage, alle diese Pflegebedürftigen in Institutionen aufzunehmen und ihnen dort eine adäquate Betreuung zu gewährleisten. Mit andern Worten: Die pflegenden Angehörigen erbringen nicht nur individuell, für ihre Angehörigen, eine grossartige und unverzichtbare Unterstützung, sie ersparen unserem Sozial- und Gesundheitssystem auch immense Kosten.

Was es ganz konkret bedeutet, einen Angehörigen zu pflegen, wissen vermutlich nur diejenigen, die das selber schon geleistet haben oder die eine solche Situation in ihrem nahen Umfeld erleben. Vielleicht können diejenigen unter uns die Dimension dieser Leistung erahnen, die in einer Lebenssituation leben oder gelebt haben, in der sie für die Betreuung von Kindern zuständig oder mit zuständig sind oder waren.

Wir können also den pflegenden Angehörigen nicht genug danken. Wir sollten es aber nicht beim Dank bewenden lassen, sondern alles daransetzen, dass die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert wird und dass sie Rahmenbedingungen haben, die ihnen diese Angehörigenpflege überhaupt ermöglichen.

Es gab und gibt verschiedenste Vorstösse zu diesem Thema. Bis anhin ist es jedoch so, dass aufgrund der Vorstösse keine konkreten neuen Massnahmen ergriffen wurden.

Sie haben am 8. März 2012 der parlamentarischen Initiative Meier-Schatz 11.411 Folge gegeben. Diese Initiative verlangt eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige. Zuvor hatte die SGK-NR einer anderen parlamentarischen Initiative von Frau Meier-Schatz, derjenigen mit der Nummer 11.412, Folge gegeben. Diese Initiative möchte die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige so gestalten, dass sie eine Auszeit nehmen können, wenn sie das brauchen. Dank der Unterstützung durch die ständerätliche SGK sind die beiden Initiativen nun bei der SGK-NR zur weiteren Bearbeitung.

Die Subkommission hat sich die Zeit für ein ausführliches Hearing zum Thema Angehörigenpflege genommen. In diesem Hearing wurden den Mitgliedern der Subkommission viele Aspekte des Themas nahegebracht und auch unterschiedliche Anliegen an die Politik formuliert. Eines war nach dem Hearing klar: Die Situationen der Betroffenen - und [PAGE 979] somit die Bedürfnisse - sind sehr unterschiedlich. Etwas anderes war aber auch klar: Wenn wir, das heisst die Gesellschaft und auch die Politik, zu den pflegenden Angehörigen nicht Sorge tragen und ihre Anliegen nicht ernst nehmen, werden wir ein grosses Problem bekommen.

Die Subkommission hat in der Folge des Hearings über das weitere Vorgehen beraten. Es zeigte sich, dass noch Informationsbedarf in Bezug auf die konkrete Versorgungslage und in Bezug auf mögliche Massnahmen besteht. Da das Departement bereits daran ist, einen Bericht zum Thema zu erarbeiten, kam in der Subkommission die Idee auf, mittels eines Kommissionspostulates die zusätzlichen Fragen und Anliegen einzuspeisen. Diese Fragen finden Sie im Postulat, über das wir jetzt zu befinden haben. Die Subkommission hat die Behandlung der eingangs erwähnten parlamentarischen Initiativen sistiert, bis der Bericht, der im Postulat verlangt wird, da ist.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ich bitte Sie namens der einstimmigen SGK, das Postulat anzunehmen.