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AB 169351

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Die Motion und das Postulat haben ihren Ursprung in der parlamentarischen Initiative Freysinger 11.501, die von der SGK am 15. Februar dieses Jahres diskutiert wurde. Mit der parlamentarischen Initiative verlangte Kollege Freysinger, dass in Zukunft nur noch Spezialisten im Fall einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung Ritalin verschreiben dürfen. Er bezog sich dabei auf die Ankündigung des BAG aus dem Jahr 2010. Nach der parlamentarischen Initiative könnten also nur Spezialisten Ritalin verschreiben. Die [PAGE 977] Ankündigung des BAG von 2010 folgte den Empfehlungen der EU zur Verabreichung von Ritalin aus dem Jahr 2009.

Das BAG kündigte an, dass es diese Empfehlung umsetzen wolle, und zwar mit den folgenden Massnahmen:

Erstens hat Swissmedic die Arzneimittelinformation für alle Präparate angepasst. Neu heisst es auf der Information für die einzelnen Mittel, dass die Behandlung nur von Ärzten, die auf Verhaltensstörungen spezialisiert sind, begonnen werden darf und dass sie von ihnen überwacht werden soll. Aber jeder Arzt, der berechtigt ist, Rezepte für Betäubungsmittel auszustellen, hat im Rahmen seiner therapeutischen Freiheit die Möglichkeit des Off-Label-Use, das heisst, er kann Medikamente ausserhalb der registrierten Arzneimittelinformationen verschreiben.

Zweitens können für neue Präparate, die eine ritalinähnliche oder die gleiche Substanz enthalten, das heisst für methylphenidathaltige Präparate, die Kosten nur dann übernommen werden, wenn die Diagnosestellung durch einen Spezialarzt erfolgt.

Drittens soll mit der Revision des Heilmittelgesetzes, die jetzt in der Kommission behandelt wird, auch die Sicherheit des Arzneimitteleinsatzes in der Kinderheilkunde aufgenommen werden.

Ritalin ist eines der vier hauptsächlichen methylphenidathaltigen Präparate, die in Gebrauch stehen. Diese Präparate werden von einer Patientengruppe mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung gebraucht. Es ist eine gutdokumentierte und anerkannte Behandlungsmethode.

Man hat in der Schweiz wie auch auf internationaler Ebene gesehen, dass es bei diesen Medikamenten eine Zunahme gibt. Das war auch ein Anlass zur Einreichung der parlamentarischen Initiative Freysinger, die ich vorhin erwähnt habe. Diese Initiative hat dazu geführt, dass in der Kommission eine Diskussion zu diesem Thema stattfand und dass die drei von mir erwähnten Punkte zur Umsetzung der Empfehlungen des BAG aufgenommen wurden. Kollege Freysinger hat seine parlamentarische Initiative zurückgezogen, nach der Diskussion über diese Initiative hat die Kommission aber ein Postulat und eine Motion ausgearbeitet.

Heute behandeln und diskutieren wir beide Vorstösse gleichzeitig. Das Postulat der Kommission will den Bundesrat damit beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, ob und in welchen Bereichen bei der Verschreibungspraxis und der Anwendung leistungssteigernder Substanzen politisch respektive gesetzgeberisch Handlungsbedarf besteht. In diesem Postulat sind verschiedene Punkte enthalten. Wie Sie nachher sicher noch hören werden, beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates. Es ist schon ein Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline 09.3665, "Studie zur Medikamentenabhängigkeit und zur Bedeutung der Medikamente als 'smart drugs'", in Bearbeitung. Auch das Postulat Ingold 13.3157 stellt Fragen zu diesem Thema. Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates wird zu allen drei Postulaten ein einziger Bericht verfasst.

Mit der Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes dafür zu sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird. Der Grund für das Einreichen der Kommissionsmotion und des Kommissionspostulates liegt für die Kommission darin, dass es in diesem Bereich wirklich Handlungsbedarf gibt. Es braucht nicht nur die Empfehlungen, die bereits umgesetzt worden sind, sondern auch mehr Aufmerksamkeit für den Gebrauch von Ritalin, der, wie vorhin gesagt, zugenommen hat.

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, sowohl das Postulat als auch die Motion anzunehmen.