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Müller Thomas · Nationalrat · 2013-06-13

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-13

Wortprotokoll

Das vom Bundesrat vorgelegte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP) geht ursprünglich auf einen Auftrag des Parlamentes zurück. Das Parlament hatte im Jahre 2012 eine Motion der FK-NR zur Fortführung der Aufgabenüberprüfung angenommen. Zweiter Anstoss zum KAP waren neue Erkenntnisse zum Finanzplan 2014-2016. Nach dessen Verabschiedung durch den Bundesrat am 22. August 2012 sind neue Mindereinnahmen und Mehrausgaben hinzugekommen. Im Nachgang zur Veröffentlichung der KAP-Botschaft am 19. Dezember 2012 hat das Parlament in der letzten Frühjahrssession zudem zusätzliche Mehrausgaben bei der Agrarpolitik und bei der Energieforschung beschlossen und die Motion der SiK betreffend den jährlichen Ausgabenplafond der Armee angenommen. Pendent ist die Abschaffung der Emissionsabgabe.

Die KAP-Botschaft des Bundesrates ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält sofort wirksame Massnahmen. Im zweiten Teil werden längerfristige Massnahmen zur Aufgabenüberprüfung thematisiert, über die das Parlament heute aber noch nicht zu entscheiden hat. Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen sollen den Bundeshaushalt jährlich in der Grössenordnung von 700 Millionen Franken entlasten. Davon wurden 130 Millionen Franken bereits mit dem Voranschlag 2013 umgesetzt. Aktuell geht es heute im ersten Teil der KAP-Vorlage noch um Massnahmen mit einer Entlastungswirkung von jährlich 570 Millionen Franken.

Formell ist das Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 ein Mantelerlass für sieben Gesetzesänderungen. Die wichtigste Änderung betrifft das Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, in dem 16 Sparaufträge aufgeführt sind. Zu beachten ist, dass die Sparaufträge nur den Bundesrat verpflichten; das Parlament bleibt frei, bei den Beratungen des Voranschlags wieder einzugreifen. Für das Parlament geht es deshalb heute bei den Massnahmen des ersten Teils des KAP mehr um ein politisches Bekenntnis: Es gibt eine finanzpolitische Linie vor, die vom Bundesrat in den Voranschlägen umzusetzen ist.

Die Finanzkommission hat am 11. April 2013 zwei Vertreter von Kantonsregierungen angehört. Diese kritisierten zunächst die ihnen vom Bundesrat angesetzte Vernehmlassungsfrist von bloss sechs Wochen. Sie wiesen darauf hin, dass derzeit auch die Finanzhaushalte der Kantone unter erhöhtem Druck stehen und dass mehrere Kantone strukturelle Defizite haben. Bedenken wurden auch bezüglich der Verflechtung von Bund und Kantonen bei der Vielzahl von Verbundaufgaben geäussert, die als zu teuer beurteilt werden. In Bezug auf die im ersten Teil des KAP aufgeführten Massnahmen lehnten die Kantonsvertreter die Kürzung bei den Universitäten ab.

Regierungsrat Christian Wanner brachte die Anhörung auf den Punkt mit dem Satz: "Geht einem das Geld aus, bestehen drei Möglichkeiten: die Ausgaben senken, die Einnahmen erhöhen oder Schulden machen." Beide Kantonsvertreter waren sich einig, dass prioritär bei den Ausgaben anzusetzen ist, allerdings ohne Lastenverschiebung auf die Kantone.

In der Finanzkommission war Eintreten auf die KAP-Vorlage umstritten. Die Mehrheit der Kommission sieht die Notwendigkeit, bei den Aufgaben und den Ausgaben anzusetzen, um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten. Ein intakter Haushalt ist zentral. Nachdem das Parlament in letzter Zeit Mehrausgaben und Mindereinnahmen beschlossen hat, muss es jetzt handeln, um strukturelle Defizite zu vermeiden und den finanzpolitischen Spielraum zu erhalten.

Eine Minderheit der Finanzkommission sieht keinen Bedarf für ein Konsolidierungsprogramm in dieser Grössenordnung. Sie stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass einzelne der beantragten Kürzungen früheren Beschlüssen des Parlamentes widersprechen.

Die Kommission ist schliesslich mit 17 zu 8 Stimmen auf die KAP-Vorlage eingetreten.

Umstritten war nicht bloss die Frage des Eintretens, sondern vor allem die Frage der Rückweisung. Der Rückweisungsentscheid kam mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande und ist das Ergebnis des Zusammenwirkens von unterschiedlichen Beurteilungen der KAP-Vorlage.

Der eine Teil der Mehrheit kritisierte die KAP-Vorlage als ungenügend in Bezug auf die Aufgabenüberprüfung und die Wahl der Bereiche für Einsparungen. Was der Bundesrat in der Botschaft vorschlage, seien gewöhnliche Kostensenkungen, die ohnehin Jahr für Jahr vorgenommen werden müssten. Verlangt sei aber ein echtes Sanierungsprogramm, das die Kostensteigerungen der letzten Jahre breche und in Varianten darlege, wo wirklich und dauerhaft Einsparungen erfolgen sollen. Der andere Teil der Mehrheit verlangte, dass für den Erhalt des Gleichgewichts des Bundeshaushaltes auch Massnahmen auf der Einnahmenseite und der Verzicht auf beabsichtigte Steuersenkungen abzuklären seien. Einig waren sich beide Teile der Mehrheit, dass keine Massnahmen infrage kämen, die eine Aufgabenverschiebung auf die Kantone bewirken würden.

Der Rückweisungsantrag der Mehrheit der Finanzkommission hat also einen doppelten Auftrag an den Bundesrat zum Inhalt: Es soll dargelegt werden, mit welchen ausgabenseitigen Massnahmen sich in den Jahren 2014-2016 das Ausgabenwachstum auf maximal das effektive Wirtschaftswachstum und die Personalausgaben auf maximal 3 Milliarden Franken beschränken lassen. Zudem soll auch dargelegt werden, ob mit bestimmten einnahmenseitigen Massnahmen oder mit einem Verzicht auf geplante Steuersenkungen die Vorgaben der Schuldenbremse in den Jahren 2014-2016 eingehalten werden können.

Eine Minderheit der Finanzkommission lehnt die Rückweisung der KAP-Vorlage an den Bundesrat ab. Sie will keine Zeit verlieren und umsetzen, was sich an Einsparungen kurzfristig umsetzen lässt.

Aufgrund des Rückweisungsentscheids hat die Finanzkommission die Detailberatung der KAP-Vorlage noch nicht durchgeführt. Folgt der Nationalrat dem Rückweisungsantrag der Finanzkommission, geht das Geschäft an die FK-SR und den Ständerat; danach erfolgt eine allfällige Differenzbereinigung. Lehnt der Nationalrat den Rückweisungsantrag der Finanzkommission ab, geht das Geschäft zurück an die Finanzkommission zur Detailberatung.

Namens der Finanzkommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und mit dem dargelegten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.