Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-05-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-05-06
Wortprotokoll
Schön, wir sind nach zwei Jahren bzw. vier Jahren zurück auf Feld eins - wunderbar! Und gleichzeitig wird in der Diskussion von Deregulierung, Effizienzsteigerung gesprochen. Ich weiss, Sie meinen das nur für die Verwaltung und nicht für das Parlament, aber immerhin.
Zurück auf Feld eins: Wir behandeln das KAP, ich hoffe, dass wir das KAP behandeln, und zwar mit den Anträgen des Bundesrates. Ich möchte Sie dann auch bitten, diesen Anträgen zuzustimmen. Wenn Sie nämlich dann noch auf die interessanten Zusatzanträge der zweieinhalb Fraktionen eingehen würden, würde das heissen, dass wir neben Feld eins landen würden, also nicht mehr auf Feld eins, sondern neben Feld eins. Und dann werden sich gewisse Leute dann in fünf oder zehn Jahren wieder treffen und sagen: Wie war es doch schön, einmal über das KAP 2014 oder 2015 zu sprechen. Das ist offensichtlich, wenn ich das vielleicht auch gerade noch sagen darf, Sachpolitik nach Lesart des Nationalrates - eine vertrauensbildende Massnahme, die wir ja alle in der Politik wollen.
Schauen Sie, wenn Sie jetzt mit diesem Antrag auf die Rechnung 2014, d. h. auf 64 Milliarden Franken, zurückgehen wollen, können wir die Budgetdiskussion, die wir für 2015 geführt haben, vergessen. Ich kann Ihnen sagen, es macht mir nichts, diese 110 Millionen Franken für die Landwirtschaft dann wieder zu streichen und die 57 Millionen Franken, die wir noch im KAP haben, auch gerade wieder herauszunehmen und dann auch beim Militär gewisse Dinge zu streichen, die Sie ja wieder hineinbringen wollten. Das wäre dann die Situation. Das Jahr 2014, die 64 Milliarden Franken, das wäre echt eine Herausforderung!
Sie haben vielleicht mitbekommen, dass der Bundesrat bereits korrigiert hat. Wir haben das Budget 2016 korrigiert, und zwar auf rund 67 Milliarden Franken, also 2015 in 2016 fortgeschrieben. Zum Teil sind es Schätzkorrekturen, die sich aus Anteilen an Dritte ergeben, die nicht im gleichen Umfang bezahlt werden müssen. Zum Teil ist es Zinskorrektur. Aber es sind auch echte Sparmassnahmen drin. Sie haben heute darüber diskutiert oder davon gehört: Wir schlagen vor - d. h., wir haben das für 2016 bereits umgesetzt -, 1,3 Milliarden Franken zusätzlich zu sparen, also zu diesen Schätzkorrekturen, zur ganzen Zinsgeschichte hinzu. Und zwar machen wir das im Bereich Personal, bei den Einlagen in den Infrastrukturfonds und mit einer linearen Reduktion von 3 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben.
Das heisst, dass gewisse Subventionsempfänger - wenn wir die ganze Sozialversicherung hineinnehmen, haben wir im Budget des Bundes unter allen Titeln 75 Prozent Subventionen - diese Reduktion von bereits jetzt 3 Prozent ziemlich stark merken werden; sie werden das auch nominal merken, da sie einfach weniger Geld haben werden. Das hat der Bundesrat für 2016 als Entlastung bereits vorgesehen.
Mit den vorliegenden Anträgen, die ich als Zusatz-Globalanträge bezeichnen würde - wir sprechen ja gerne über das Globalbudget, doch das ist etwas anderes als die Globalanträge hier -, mit diesen zusätzlichen 3 Milliarden Franken an Einsparungen würden Sie noch weiter hinuntergehen, als wir bereits vorgesehen haben. Mit den Vorschlägen, die wir machen, halten wir zudem die Schuldenbremse ein, was ja auch nach wie vor unser oberstes Ziel ist. 2 Milliarden dieser zusätzlichen 3 Milliarden Franken sind nichtbeeinflussbare Ausgaben, sind Mehrausgaben, die wir haben, wie Sie sehen, wenn Sie die Zahlen der Jahre 2014 bis 2016 vergleichen. In diesen 3 Milliarden Franken, die wir drin haben, sind allein 2 Milliarden für Folgendes vorgesehen: 500 Millionen Franken sind Beiträge der Kantone an den Bahninfrastrukturfonds; das ist die neue Regelung, wonach die Kantone in den Bahninfrastrukturfonds einbezahlen, was aber in unserer Ausgabenrechnung erscheint, sodass man nicht wirklich von einer Sparmöglichkeit sprechen kann. 400 Millionen Franken sind Zusatzbeiträge an die AHV - ja, wollen Sie das kürzen? Je 300 Millionen Franken sind Zusatzbeiträge einfach aus der Entwicklung heraus an die individuelle Prämienverbilligung und an die Bewältigung der Migration. Dann gibt es einen gesetzlich verpflichteten Anteil Dritter an Bundeseinnahmen von 300 Millionen Franken; da sind unter anderem und vor allem die Kantone betroffen. Und dann steigen auch die Ausgaben des Bundes für Ergänzungsleistungen um 200 Millionen Franken.
Von diesen 3 Milliarden Franken, die Sie einfach so leicht sparen wollen, sind 2 Milliarden Franken Zusatzausgaben in diesen Positionen. Das sind stark gebundene Positionen. Da können Sie eigentlich nur kürzen, sofern Sie wirklich Ergänzungsleistungen, AHV, Kantonsbeiträge kürzen wollen. Hier können Sie nur kürzen, wenn Sie ein Dringlichkeitsverfahren anwenden. Ich weiss nicht, ob das sehr sympathisch und in einem Wahljahr wirklich der richtige Weg ist. Aber Sie machen in einem Wahljahr ja alles.
Dann bleiben die schwach gebundenen Ausgaben. Hier wären Kürzungen von rund 15 Prozent erforderlich. Jetzt hat man mich gefragt: Was gehört zu diesen schwach gebundenen Ausgaben? Wo könnten wir also diese Einsparungen von 3 Milliarden Franken umsetzen? Das ist bei der Armee, das ist bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft, das ist bei den Beiträgen an die ETH, an den Nationalfonds, an die Entwicklungshilfe, beim Vertretungs- bzw. Botschaftsnetz der Schweiz im Ausland; dann ist es bei der Tourismusförderung - diese Ausgabe ist sehr schwach gebunden, hier könnten wir gerade alles streichen, was ich zwar nicht, aber Sie möglicherweise tun wollen -; das ist bei der Kultur, aber auch bei der Regionalpolitik. All diese Ausgaben sind schwach gebunden, da können Sie von einem Jahr aufs andere Änderungen vornehmen. [PAGE 745]
Sie sagen in Ihrem Vorschlag, Einsparungen seien insbesondere im Bereich Personal und Betriebsaufwand zu tätigen. Es wurde bereits gesagt: Es sind insgesamt 10 Milliarden Franken, und Sie möchten beim Personal 3 Milliarden davon streichen - wenn ich etwas zurückhaltend bin, sage ich, es wären je 1,5 Milliarden beim Personal und beim Betriebsaufwand. Sie wollen also auf Ende Jahr 6000 Stellen streichen, Sie wollen jeden sechsten Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auf Ende Jahr entlassen und dann die entsprechenden Abgangsentschädigungen bezahlen. Von den rund 34 000 Stellen der Bundesverwaltung entfallen 9500 Posten auf die Armee und weitere 2000 auf das Grenzwachtkorps. Weil diese Kürzungen proportional umgesetzt würden, wären künftig nur noch 8000 statt 9500 bei der Armee angestellt, und wir hätten dann nur noch 1700 statt 2000 Angehörige des Grenzwachtkorps. Ich habe aber irgendwie in Erinnerung, dass Sie einmal Vorstösse gemacht haben, um das Grenzwachtkorps aufzustocken - ich sage Ihnen das nur, damit Sie sehen, wo wir uns jetzt gerade befinden.
Mit dieser Kürzungsmassnahme beim Betriebsaufwand würden Sie jede sechste Schweizer Botschaft schliessen müssen, und das in einer Zeit, in der wir sagen, es sei notwendig, dass wir die Schweizer Interessen im Ausland möglichst gut vertreten.
Ich denke, wenn ich Ihnen das so sage, dann können Sie sich vorstellen, wie begeistert ich von diesen Vorschlägen bin. Selbstverständlich ist es so, dass die Verwaltung zu dieser Konsolidierung beitragen muss, das ist völlig unbestritten. Aber wenn Sie sehen, wie sich das Budget des Bundes zusammensetzt, dass also rund 75 Prozent Subventionen im weiteren Sinn sind, dann sehen Sie auch, dass eine solche Streichung auf diese Art und Weise sicher nicht funktioniert. Da bin ich schon erstaunt, wenn Herr Schwander dann zu Recht auf diesen Bericht über den Beratungsaufwand hinweist. Dieser Bericht hat mich auch etwas erstaunt, das kann ich Ihnen sagen. Aber wenn Sie dann sagen, es heisse darin, dass die externen Mitarbeitenden oder diejenigen, die wir im Auftrag beschäftigen, teurer seien und wir darum eigentlich mehr interne haben müssten - das wäre eine Internalisierung, die wir ja eigentlich auch möchten! -, aber gleichzeitig sagen, die internen müssten wir dann gleich auch noch abschaffen, dann geht das, denke ich, auch nicht ganz auf.
Schauen Sie, der Bund - also der Bundesrat und bis jetzt glücklicherweise auch das Parlament - orientiert sich in seiner Finanzpolitik an der Schuldenbremse. Wir haben diese Schuldenbremse, und wir haben uns in den letzten Jahren mit Erfolg bemüht, Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten. Das Parlament kann das Ausgabenwachstum nur namhaft erhöhen, wenn es gleichzeitig auch Mehreinnahmen beschliesst. Das haben Sie auch gemacht mit Einnahmen im Bereich IV, im Bereich CO2-Abgabe. Wenn Sie das einmal herausnehmen, dann sehen Sie, dass in den letzten zehn Jahren das Ausgaben-/Einnahmenwachstum im Durchschnitt nicht höher war als das Wirtschaftswachstum. Das ist genau das, was wir mit unserer Schuldenbremse eigentlich anstreben.
Wir haben die Staatsquote stabil gehalten. Die Staatsquote geht - in der Finanzplanung sehen Sie das - tendenziell sogar zurück. Wir haben den Haushalt im Gleichgewicht gehalten, und wir werden ihn weiterhin mit gezielten Massnahmen im Gleichgewicht halten. Wir tragen dabei auch der Wirtschaft, der Bildung, der Forschung, dem Verkehrsbereich Rechnung. Wir wollen diesen Bereichen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, wie wir sie jetzt haben, nicht unnötig Mittel entziehen, aber wir wollen auf der anderen Seite selbstverständlich das Haushaltsgleichgewicht einhalten.
Wir möchten das machen mit dem KAP, wie wir Ihnen das vorgeschlagen haben. Das brauchen wir. Wir brauchen als Zweites die Entlastung im Jahre 2016, die 1,3 Milliarden Franken, die dann dazukommen und die Ihnen der Bundesrat vorschlagen wird. Wir werden Ihnen im Jahr 2017 zusätzliche Entlastungsmassnahmen in der Finanzplanung vorschlagen; das bewegt sich noch einmal in etwa in dieser Grössenordnung. Aber alles muss in geordneten Schritten, in klaren Abläufen vor sich gehen und auch mit einer Begründung, warum in welchem Bereich abgebaut werden soll und warum in anderen nicht.
Das ist der erste Schritt für einen weiterhin gesunden Haushalt. Wenn Sie sich für diese Globalvorgaben entscheiden, lassen Sie einfach den ersten Schritt aus und machen dann irgendwann einmal einen zweiten und einen dritten Schritt.
Ich möchte noch einiges zum KAP sagen, weil hierzu verschiedene Dinge gesagt wurden, die schon etwas erstaunlich sind. Wenn man moniert, es sei nicht richtig, dass die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV von 2 auf 1 Prozent zurückgefahren werde, dann muss man wissen: Als diese Vereinbarung unterzeichnet wurde, lag das Zinsniveau tatsächlich bei 2 Prozent - heute haben wir Negativzinsen. Da ist es doch nichts als richtig, dass man auf 1 Prozent zurückgeht. Wir führen ja nicht einen Negativzins ein, sondern gehen auf 1 Prozent zurück.
Zum Ausgabenwachstum bei der Entwicklungshilfe wurde gesagt, das sei verantwortungslos und dürfe heute nicht gemacht werden. Mit unserem Antrag im KAP haben wir bei der Entwicklungshilfe weiterhin ein Wachstum von 4,1 Prozent; das ist auch richtig. Es ist aber auch anzuerkennen, dass wir da weiterhin ein hohes Wachstum vorgesehen haben. Im Übrigen haben wir in diesem Bereich über Nachmeldungen und Nachtragskredite viel an zusätzlichen Mitteln gesprochen.
Bei den "Jugend und Sport"-Beiträgen haben wir ein neues Finanzierungskonzept. Da wird nicht gespart, sondern nach einem neuen Konzept gearbeitet. Wenn man es genau anschaut, dann sieht man, dass die Veranstalter höhere Subventionsbeiträge erhalten, als ursprünglich vorgesehen war.
Ich komme noch zur Landwirtschaft: Als Folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft - minus 1,8 Prozent - müssten Sie auch in diesem Bereich gewisse Kürzungen vornehmen. Wir haben davon abgesehen, die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen zu beantragen. Denn ich will keine Landwirtschaftsdiskussion mehr führen - also schon noch, aber nicht hier. Würden Sie hier, wie ursprünglich vorgesehen, um 57 Millionen Franken kürzen, würde wegen des Strukturwandels pro Betrieb netto trotzdem weiterhin mehr ausbezahlt, nominal wie real. Selbst mit einer solchen Kürzung würde also mehr ausbezahlt. Die Kürzung erfolgt aber nicht. Wir haben die Diskussion dazu in der Budgetdebatte geführt und beantragen die Kürzung jetzt nicht einmal mehr. Ich möchte Sie aber bitten, dies auch zu berücksichtigen. Wenn Sie auf diese 64 Milliarden Franken zurückgehen, wird dies die Landwirtschaft mit betreffen - da sind wir uns einig -, mit 57 Millionen Franken beim KAP und einer Budgetkürzung um 110 Millionen Franken, wie Sie es für 2015 eingebucht haben. Dies vielleicht noch zu diesen Einzelpositionen.
Ich möchte Sie bitten, sich jetzt nicht einfach hinter wenig fassbaren, allgemeinen Kürzungsvorschlägen zu verstecken, sondern konkretisierten Anträgen, die wir Ihnen unterbreiten, zuzustimmen, das KAP umzusetzen und dann mit uns zusammen auch auf das Jahr 2016 bei den vorgeschlagenen Massnahmen - wir werden Ihnen einzelne Massnahmen vorschlagen - diese Entlastungen zu machen und im Jahr 2017 auch. Setzen wir uns doch weiterhin für eine konsequente, für eine glaubwürdige Finanzpolitik ein und nicht für eine Finanzpolitik, die nach dem Muster Schaumschlägerei operiert!