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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11

Wortprotokoll

Sie wissen, dass sich der Bundesrat für die Rückzahlung an die Gebührenzahler ausspricht und somit hier der Minderheit Rickli Natalie folgt; dies aus der Überlegung heraus, dass es tatsächlich zu viel bezahltes Geld der Gebührenzahler ist. Ich erinnere Sie an die Debatten, die Sie bei den Krankenkassenprämien führten und bei der Sie auch die Rückzahlung an die Prämienzahler bevorzugten. Wir sind im Moment gerade an der Umsetzung dieses Beschlusses, auch wenn es natürlich höhere Beträge sind, von denen wir hier reden. Es geht um 45 Millionen Franken.

Wenn man, wie es Ihre Kommissionsmehrheit möchte, dem Ständerat folgt und die Überschüsse für Aus- und Weiterbildung und für die Digitalisierung verwendet, aber nur zugunsten von Veranstaltern mit einem Abgabenanteil, schafft man nämlich neue Probleme. Die Hälfte der Radios mit Leistungsauftrag würde gar nichts erhalten. Profitieren vom Vorschlag würden nämlich nur Veranstalter mit einem Abgabenanteil. Das ist aus verschiedenen Gründen vom Resultat her bedauerlich. Grundsätzlich hätte es genug Geld für alle Veranstalter mit einem Leistungsauftrag, wenn Sie schon Geld verteilen wollen. Alle erbringen nämlich einen lokalen Service public. Dank den Radios mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil ist gerade DAB plus überhaupt schon so weit. Diese Radios haben sich bisher überdurchschnittlich für die Digitalisierung eingesetzt. Genau hier wollen Sie ja zwei Drittel dieses Ertrages einsetzen.

Unterstützt würden mit dem Konzept des Ständerates somit Nachzügler, also die Veranstalter mit Abgabenanteil, die heute noch nicht auf DAB plus sind. Nur wenn alle Veranstalter profitieren könnten, würde die Digitalisierung entscheidend vorwärtsgebracht und gefördert. Genau das ist eben auch wieder die Schwäche beim Beschluss des Ständerates und beim Antrag der Kommissionsmehrheit. Insofern wäre auch unter dem Aspekt der Digitalisierung, der Förderung dieser Technologien, die Rückzahlung eine sauberere Lösung.

Der Bundesrat könnte mit der Fassung von Ständerat und Kommissionsmehrheit eigentlich nur dann leben, wenn der Kreis der Begünstigten auf die konzessionierten Veranstalter ohne Abgabenanteil erweitert würde. Sonst hätte das eine Ungleichbehandlung zur Folge, die man nicht leicht erklären könnte.