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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-05

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-05

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie ebenfalls, der Minderheit Humbel zu folgen. Der Antrag der Minderheit regelt, kurz zusammengefasst, die Sprachkompetenz der Ärzte und Ärztinnen stringenter, indem er diese Kompetenz zur Voraussetzung für einen Registereintrag und somit für die Berufsausübung macht. Der Mehrheit ist es natürlich ebenfalls ein Anliegen, dass Medizinalpersonen die notwendigen Sprachkenntnisse mitbringen, nur regelt sie das eben weniger stringent.

Warum unterstützen wir die Minderheit Humbel? Es gibt zwei Gründe dafür: Erstens ist es wichtig, die Differenz zum Ständerat in diesem Artikel aufrechtzuerhalten, da sich im Verlauf der Beratung Inkohärenzen eingeschlichen haben. Die Sprachkompetenzen selbstständigerwerbender Ärztinnen und Ärzte werden nämlich in Artikel 36 geregelt. Dort haben wir keine Differenz mehr. Es heisst dort sinngemäss: Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist es, dass sie eine Amtssprache des Kantons, in dem sie praktizieren, beherrschen. Die Sprachkompetenzen der angestellten Ärztinnen und Ärzte hingegen, und das ist die grosse Mehrheit der Ärzteschaft, werden in Artikel 33a geregelt. Die Mehrheit der Kommission beantragt dort folgende Formulierung: Sie müssen "über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung" verfügen. Es ist aber ein Unterschied, ob man eine Landessprache beherrschen oder ob man über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen muss. Eine so unterschiedliche Formulierung in zwei Artikeln des gleichen Gesetzes für den gleichen Beruf und die genau gleiche Tätigkeit vorzusehen - das ist inkohärent. Damit haben wir unsere Aufgabe als Gesetzgeber nicht wirklich gemacht. Wir müssen diesen Unterschied noch bereinigen.

Nun kommt aber noch etwas dazu: Offenbar verlangt das Rote Kreuz für den Besuch eines Rotkreuzhelferinnenkurses Sprachkenntnisse der Stufe B2. Das ist das, was man bei einer Maturität erlangt. Diese Kompetenz müssen Leute haben, die nachher eine Hilfsarbeit im Spital verrichten. Wenn es um die ärztlichen Sprachkompetenzen geht, verlangen wir hingegen "die notwendigen Sprachkenntnisse". Das ist schon ein wenig befremdlich, wie wir hier legiferiert haben. Es ist besser, wir holen das jetzt, im Rahmen der Differenzbereinigung, nach, als dass wir jetzt der Mehrheit zustimmen und dann mit diesem Salat konfrontiert sind.

Der zweite Grund für eine stringentere Sprachregelung im Sinne der Minderheit Humbel ist die heutige Realität in der Praxis. Einige Spitäler haben als Arbeitgeber offenbar ein [PAGE 132] sehr eigenes Verständnis davon, welche Sprachkenntnisse von Ärzten im direkten Patientenkontakt als notwendig erachtet werden. Ich selbst betreue eine Patientin, die in der Poliklinik eines Universitätsspitals von einem Arzt behandelt wurde, der sich nur auf Englisch verständigen konnte, und das in einem hochsensiblen und komplexen Behandlungsbereich. Dass das nicht einfach Science-Fiction ist, zeigen Beschwerden, die die Schweizerische Patientenorganisation empfängt. In höchst anforderungsreichen Behandlungsspezialitäten wie in der Transplantationsmedizin oder der Krebsmedizin wurden Behandlungsfehler gemeldet, weil die behandelnde Ärztin der Sprache nicht mächtig war.

Auch die FMH weiss von diesen Missständen und hat die begründete Befürchtung, dass eine solche Praxis nicht nur die Patientensicherheit gefährdet, sondern auch dazu führt, dass Ärzte, die wegen fehlender Sprachkenntnisse in unseren Nachbarländern nicht arbeiten können, sich in die Schweiz bewegen. Wir brauchen aber keine Zuwanderung über eine Negativselektion, die unsere hohe Behandlungsqualität in der Schweiz gefährdet, auch nicht in einem Mangelberuf.

Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit Humbel zuzustimmen.

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