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AB 169760

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-05

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich an nicht weniger als fünf Sitzungen sehr intensiv mit der Teilrevision des Transplantationsgesetzes auseinandergesetzt. Die breite Diskussion wurde dabei sehr engagiert geführt, dem durchaus sehr sensiblen Thema wurde jedoch jene Sorgfalt geschenkt, das es auch wirklich verdient. Einig war man sich von Beginn an, dass wirklich Handlungsbedarf bei dieser Thematik besteht, da in unserem Land jährlich eine hohe Zahl an Spenderorganen fehlt. Leben könnten mit mehr Spenderorganen gerettet werden. Diesem Faktum mit geeigneten Massnahmen, mit konkreten Schritten zu begegnen stellt die grosse Herausforderung dar, welche dieses Gesetz umsetzen soll.

Schwerpunktmässig erörtert wurde die Frage, ob bei der Organspende von der heutigen Lösung, vom heutigen System her ein Wechsel erfolgen soll, und zwar ein Wechsel zur sogenannten Widerspruchslösung. Die Widerspruchslösung soll darin bestehen, dass, wer keine Organe spenden will, selber ausdrücklich darauf verzichten muss, dies also im Sinne einer Erklärung so festhalten muss. Die Befürworter dieser Widerspruchslösung zeigten sich überzeugt, dass nur mit einer solchen veränderten Grundhaltung in der Gesellschaft, in welcher diese Bereitschaft deutlich gezeigt werden kann, explizit mehr Spenden ermöglicht würden. Die Argumentation ging in die Richtung, dass man klar sagt, dass, wer später einmal eine Spende erhalten wolle oder erhalten solle, konsequenterweise solidarisch sein müsse und auch selber zu spenden bereit sein müsse.

Mit 16 zu 8 Stimmen widersprach aber die Kommission dieser Meinung und wollte, wie dies bereits der Ständerat getan hat, keinen Wechsel zulassen. Die Begründung ging stark auch auf ethische Aspekte des Persönlichkeitsrechtes und [PAGE 136] des Persönlichkeitsschutzes ein. Hat die Gesellschaft wirklich das Recht oder den Anspruch auf unsere Organe? Kann es sein, dass in einem falschgemeinten Verständnis wir Menschen dann bereit sein müssen, als sogenannte Ersatzteillager für andere Menschen zur Verfügung zu stehen? Diese kritische Frage wurde erörtert. Im Prinzip ging es auch darum, dass die Würde jedes Einzelnen immer im Vordergrund bleibt.

Bei der Entscheidung in der Kommission dürfte auch mit ausschlaggebend gewesen sein, dass der Bundesrat mit einem Aktionsplan bereits eine wichtige Vorgabe gemacht hat und auch klar zum Ausdruck gebracht hat, dass etwas geschehen muss. Angestrebt werden eine bessere Ausbildung der medizinischen Fachpersonen, eine intensivere Information und damit auch Sensibilisierung der Bevölkerung sowie eine höhere Transparenz bei den Abläufen und Prozessen im Spital. Vergleiche mit Nachbarländern oder europäischen Ländern, welche höhere Organspenderaten aufweisen, machen deutlich, dass die positive Entwicklung erst dann einzusetzen begann, als - wie dies jetzt von unserem Bundesrat auch aufgegleist wurde - ein konkretes, unterstützendes Begleitmassnahmenpaket umgesetzt wurde.

Sehr intensiv diskutiert wurde in unserer Kommission auch der Themenkreis der vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei der Organentnahme. In Fällen, in denen die spendende Person urteilsunfähig ist und von ihr keine Zustimmung zu solchen Massnahmen vorliegt oder sich der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht eruieren lässt, will die Kommission den Bundesrat beauftragen, eine sogenannte Negativliste für die vorbereitenden Massnahmen festzulegen. Auch hier hat unsere Kommission versucht, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, und hat zu einem mehrheitsfähigen Kompromiss gefunden.

Die Teilrevision des Transplantationsgesetzes führt auch zur Beseitigung von bisherigen Unklarheiten und Benachteiligungen. So wurde die bisherige Diskriminierung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern beseitigt. Klar geregelt ist im vorliegenden Entwurf auch der Bereich einiger finanzieller Aspekte. Die Kommission hat in ihrer Arbeit Wert darauf gelegt, die Verpflichtung des Staates grundsätzlich zu stärken. Vermehrt Organe zur Verfügung zu haben, das liegt letztlich auch in der gesellschaftlichen Verantwortung. Im Auge zu behalten gilt es allerdings - und das war ein ebenso deutliches Votum -, dass die Versicherer fair belastet werden sollen. Hier geht es vor allem auch um die Rahmenbedingungen für die medizinische Nachversorgung. Im Weiteren muss man auch im Blick behalten, was passiert, wenn es nach einer Spende zu Erwerbsausfällen kommen sollte. Die Kommission war sich darin einig, dass dies zu keinen Benachteiligungen führen darf. Man möchte jedoch - auch das ist klar gesagt worden - keine falschen Anreize in das Paket einbauen.

In der Gesamtabstimmung hat unsere Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Vorlage, so, wie Sie sie auf dem Tisch haben, zugestimmt.