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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2015-03-05

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-05

Wortprotokoll

Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer bestellt sein, die ihm anvertraut sind, und nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist. Diese staatspolitische Weisheit hat vor mehr als 2000 Jahren der römische Philosoph Cicero gesagt. Obwohl die Aussage 2000 Jahre alt ist, ist sie nach wie vor aktuell. Auch die Staatstätigkeit der Eidgenossenschaft muss im öffentlichen Interesse sein und muss verhältnismässig angewendet werden, so Artikel 5 der Bundesverfassung.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Staatstätigkeit des Bundes stark ausgeweitet. Wir als Gesetzgeber sind hier mitverantwortlich, weil wir dem Staat neue Aufgaben übertragen haben und die Öffentlichkeit entsprechend auch ein Recht hat, dass diese Aufgaben ausgeführt werden. Momentan sind mehr als 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Eidgenossenschaft, in der Verwaltung, beschäftigt und führen ebendiese Aufträge aus. Kontrolliert werden sie von der GPK und damit vom Parlament in dessen Ausübung der parlamentarischen Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung. Die GPK hat tatsächlich 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat und bei der PVK, die diese 30 000 Stellen kontrollieren. Man darf durchaus festhalten, dass der Gesetzgeber ein riesengrosses Vertrauen in den Bundesrat und in die Verwaltung hat, sonst würden diese 30 Stellen vermutlich nicht ausreichen.

Man darf sich jetzt auch fragen: Hat nun alles, was Bundesrat und Verwaltung in den letzten Jahren neu an Aktivitäten hinzugefügt haben, eine Rechtsgrundlage? Ist es verhältnismässig, und ist es wirklich im Interesse des Staates?

Ja, diese Fragen darf man stellen, vor allem dann, wenn man die Statistiken betrachtet, die bei den Aktivitäten der Eidgenossenschaft eine wirklich steile Kurve zeigen. Ich bringe ein einziges Beispiel - Sie haben das von mir vermutlich auch schon gehört -: Ist es wirklich die Aufgabe des Staates, mit jährlich 500 000 Franken ein Forschungsprojekt mitzufinanzieren, mit dem im Berner Oberland ein paar junge Rehkitze mit Halsbandsendern ausgerüstet werden, um festzustellen, ob diese Rehkitze dereinst durch ein Auto, durch einen Luchs oder durch einen Jäger zu Tode kommen? Es ist ein kleines Beispiel, bei dem wir uns tatsächlich fragen dürfen, ob in unserem Staat auch in der nächsten Zeit, in der die Finanzen und Ressourcen knapp werden, die staatlichen Aktivitäten wirklich noch ausgebaut werden sollen. Wir dürfen uns fragen, ob solche Aktivitäten notwendig sind - nur um die Doktorarbeit eines Doktoranden an der Universität Zürich mitzufinanzieren - und ob das wirklich die Aufgabe des Staates ist.

In Ausübung ihrer Oberaufsicht hat sich die Geschäftsprüfungskommission im letzten Jahr auch mit solchen Fällen beschäftigt. Ich möchte an dieser Stelle vor allem dem Sekretariat danken. Es ist nicht ganz einfach, mit 30 Stellen 30 000 Personen zu kontrollieren, um eben festzustellen, ob alle Arbeiten, die hier geleistet werden, auch wirklich verhältnismässig sind und im Auftrag des Staates erbracht werden.