Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Ja, es stimmt, schon wieder hat der Bundesrat gearbeitet, ohne dass Sie ihm einen expliziten Auftrag gegeben haben. Es ist schon ein sehr wichtiges Thema, weil die Bundesbehörden wirklich fortlaufend riesige Mengen an Daten produzieren und sammeln. Aus staatspolitischer, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht besteht wirklich ein Interesse daran, dass der Zugang zu solchen Daten gewährleistet ist. Das schafft gegenüber den Medien und gegenüber den interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Transparenz über das Regierungs- und Verwaltungshandeln.
Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser Datenzugang nicht toter Buchstabe bleibt: Erstens muss der Zugriff technisch möglichst einfach sein, und zweitens - das ist manchmal fast noch anspruchsvoller - müssen die Leute überhaupt wissen, über welche Themen es Daten gibt. Man muss also zuerst wissen, was überhaupt existiert, bevor man dann auch entsprechend den Zugriff darauf haben kann. Deshalb war der Bundesrat auch bereit, sich mit dem Ziel der Motion einverstanden zu erklären.
Die Kommissionssprecherin hat bereits erwähnt, was gelaufen ist: Wir haben im Rahmen des Berichtes zum Postulat Wasserfallen 11.3884 eine Auslegeordnung von Open Government Data bezüglich Chancen und Risiken und auch Potenzial gemacht. In diesem Rahmen wurde dann unter der Federführung des Bundesarchivs ein Pilotportal aufgebaut; vielleicht besuchen Sie es einmal, seit September 2013 läuft es unter der Internetadresse www.opendata.admin.ch. Darauf stellen das Bundesarchiv, das Bundesamt für Statistik, Swisstopo, Meteo Schweiz und die Nationalbibliothek Teile ihres Datengutes zur Verfügung, das bereits heute frei zugänglich ist.
Das Finanzdepartement hat dann in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei eine Strategie erarbeitet, die der Bundesrat am 16. April dieses Jahres auch gutgeheissen hat. Die Umsetzung von Open Government Data wird jetzt bis Ende Jahr vorbereitet, und die entsprechenden Ressourcen werden beantragt. Das Pilotportal soll durch ein stabiles, neues, nationales Portal für Behördendaten ersetzt werden. Das braucht aber eine WTO-Ausschreibung, weil das eben eine ziemlich umfangreiche Sache ist; deshalb werden wir diese Ausschreibung jetzt machen, die dann neben der Anwendung auch das Hosting und die Webgestaltung einschliesst.
Wir wollen, dass die vorhandenen Daten benutzerfreundlich angeboten werden. Das erwähnte Portal entspricht dann auch einem zentralen Zugang, wie er in Ziffer 2 der Motion gefordert wird. Mit Open Government Data sollen der offene Zugang und die freie Wiederverwendung von Behördendaten ermöglicht werden, natürlich unter dem Vorbehalt, dass dem keine Datenschutz-, Urheberrechts- oder Informationsschutzbestimmungen entgegenstehen. Die in der Motion geforderten begleitenden Massnahmen im Sinne von Ziffer 3 sollen mit dieser Strategie umgesetzt werden. Eine schrittweise Inventarisierung ist eben auch eine dieser Massnahmen.
Ich komme zum Fazit: Der Bundesrat hat die Stossrichtung der Motion begrüsst, aber - die Kommissionssprecherin hat es gesagt - sie wurde vor mehr als zweieinhalb Jahren eingereicht. In der Zwischenzeit ist einiges gegangen. Auch hier gilt dasselbe wie vorher: Wie auch immer Sie entscheiden, der Bundesrat wird seine Arbeit fortsetzen. Ich habe aber auch gehört, dass das auch in Ihrem Sinne ist: Sie begrüssen das, Sie unterstützen das.
Deshalb bleibt der Bundesrat dabei, wie er es Ihnen beantragt hat: Sie können Ziffer 2 annehmen; die Ziffern 1 und 3 würde auch der Bundesrat ablehnen. Aber auch mit einer abgelehnten Ziffer 2 wird der Bundesrat nicht aufhören zu arbeiten. [PAGE 537]