Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-12-10
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Wir sind hier sicher beim zentralen Teil der Vorlage. Es geht um den Bargeldgrenzwert. Es wurde ja da ein Grundsatzdiskurs über die Freiheit, die Liberalität geführt. Das hat eher Hohn evoziert. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass letztlich eine Bargeldgrenze etwas ist, das eine Minderheit betrifft. Wir sind hier bei einem klaren Exklusivitätsproblem. Dennoch wird niemand im Ernst bestreiten, dass wir hier im Kernbereich der Geldwäschereibekämpfung sind. Darum geht es, und genau deswegen ist diese Regelung nötig.
Es stehen sich nun drei Konzepte gegenüber. Wir haben das Konzept der Mehrheit, das einfach eine Bargeldgrenze von 100 000 Franken festlegen will, ohne Weiterungen. Wir haben das Konzept der Minderheit I (Flach); das ist das Konzept des Ständerates. Es legt eine Bargeldgrenze von 100 000 Franken fest, und darüber hinaus kommt die Selbstregulierung zum Zug. Es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dann haben wir das Konzept der Minderheit II (Nidegger), das überhaupt keine Bargeldgrenze, keine Gafi-konforme Regelung will. Sie sagt: Das alles ist Schall und Rauch, bleiben wir beim Alten.
Nun, zuerst müssen wir jetzt innerhalb des Konzeptes Flach, also mit der Grenze von 100 000 Franken und dann Selbstregulierung, regeln, erstens, für wen dies gilt, und zweitens, welche Sorgfaltspflichten gelten. Da kommen wir zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Geldwäschereigesetzes und damit zum Antrag der Minderheit III (Lüscher). Sie will im [PAGE 2272] Gegensatz zum Konzept Flach den Handel bei einer Grenze von 100 000 Franken nur bei einzelnen Branchen einschränken, nämlich beim Immobilien-, Edelmetall- und Kunsthandel. Wenn wir eine derartige Spezifizierung machen, müssten, wie die Frau Bundesrätin treffend gesagt hat, ganz andere, tiefere Grenzwerte gelten. Das Konzept eines hohen Schwellenwertes von 100 000 Franken ist nur dann möglich, wenn es für den gewerblichen Handel generell gilt. Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag der Minderheit III (Lüscher) abzulehnen.
Dann kommen wir zu Artikel 8a des Geldwäschereigesetzes: Die Minderheit III (Schwander) will die Selbstregulierungspflichten auf nur zwei Punkte reduzieren, nämlich die Identifizierung der Vertragspartei plus die Dokumentation dieses Vorgangs. Auch dieser Antrag erfüllt die Mindestanforderungen an die Selbstregulierung gemäss Gafi nicht und wäre deshalb ein unbehelflicher Vorschlag.
Kommen wir nun zum Kernproblem: Warum ist die Mehrheit auf den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zurückgekommen? Erinnern wir uns, der Ständerat war ursprünglich auch dieser Meinung. Er hat diese Meinung aufgrund der Einwände in der nationalrätlichen Debatte korrigiert. Es ist richtig, es gab einen modifizierten Vorschlag - Bargeldgrenzwert 100 000 Franken, Selbstregulierung mit detaillierten Vorschriften. Der Nationalrat ist auf diese Vorschriften nicht eingegangen; er hat dies und jenes moniert, was als zu kompliziert angesehen worden ist, und am Schluss die Bargeldgrenze wieder gekippt. Der Ständerat hat an seinem Beschluss festgehalten. Nun hat sich in der Kommission eine Mehrheit ergeben, die sagt, der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates sei einfacher, handlicher und besser durchsetzbar. Es wurde ja moniert, mit dem Beschluss des Ständerates würden zu enge Vorschriften gemacht. Dem ist jetzt Rechnung getragen worden, indem die Mehrheit sagt: Wir wollen diese Regelung, wir wollen diese Bargeldgrenze, wir halten das jetzt durch, weil es eine Gafi-konforme Lösung braucht; die ursprüngliche Lösung ist die einfachere, einsichtigere, also ziehen wir diese durch.
Darf ich zum Schluss noch etwas sagen? Es kann natürlich nicht darum gehen, diese Vorlage nun mit Tricks zu Fall zu bringen. Eines ist klar: Wir haben sowohl mit dem Konzept Flach, also Ständerat, als auch mit dem Konzept der Mehrheit nun zwei mögliche Konzeptionen, die diese Beratungen zu einem sinnvollen und ergiebigen Abschluss führen und letztlich eine Gafi-konforme Lösung herbeiführen.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen, die mit 18 zu 6 Stimmen zustande kam.