AB 170203
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte mich bedanken bei all denjenigen Mitgliedern der WAK, welche den direkten Gegenentwurf der Mehrheit zur Initiative der CVP erarbeitet haben. Aufgrund der Voten, die ich aus verschiedenen Fraktionen gehört habe, zukunftsgerichteten und diskriminierungsfreien Voten, habe ich grosse Hoffnung, dass dieser Gegenentwurf heute eine deutliche Mehrheit in unserem Rat finden kann.
In der Finanzkommission des Nationalrates waren wir aufgefordert, einen Mitbericht abzugeben. Wir haben die Vorlage gründlich diskutiert. Bei uns war insbesondere die Besteuerung ein Thema. Es war eine klare Meinung da, so geht es aus dem Mitbericht unserer Finanzkommission hervor, dass diese Initiative die Thematik der Individualbesteuerung verdeckt und klammheimlich an der Bevölkerung vorbeischmuggeln möchte. Für uns war klar, dass wir diese Frage seriös und exakt abklären wollen. Daher hat Ihre Finanzkommission ein Postulat (14.3005) ausgearbeitet, das der Nationalrat am 4. Juni 2014 mit 97 zu 79 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen hat. Er hat dem Bundesrat damit den Auftrag erteilt, die volkswirtschaftlichen und fiskalpolitischen Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung abzuklären.
Wieso ist das so wichtig? Es wurde schon von zahlreichen Votantinnen und Votanten gesagt: Einzig die Individualbesteuerung wird in Zukunft für die kommenden Generationen eine gerechte Besteuerung sicherstellen. Vergessen wir nicht, dass das Eherecht im ZGB seit 1988 getrennte Wohnsitze in der Schweiz zulässt. De facto gibt es also bereits heute die getrennte Besteuerung von Ehepaaren. Ich höre, insbesondere als langjährige Rechtsanwältin, dass Paare über die Grenze hinweg verheiratet sind. Beispielsweise führt nach der Eheschliessung der Mann im Kanton Aargau ein Geschäft; er wird dort besteuert. Die Frau führt in Deutschland eine Geschäftstätigkeit und wird in Deutschland besteuert. Die Macht des Faktischen wird sich nach und nach durchsetzen. Ich glaube, auch in Bezug auf die Westschweiz und Frankreich gibt es solche Tatbestände.
Die Zivilstände wechseln, es wurde gesagt. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bürokratie sehr hoch ist, wenn von Ehe auf Trennung und dann auf Scheidung gewechselt wird. Es bleiben dann Restschulden bei den Steuern. Die Inkassobüros der Steuerverwaltungen können Ihnen viel darüber erzählen, wie schwierig es dann wird, den Steuern des einen oder des anderen Ehepartners nachzujagen und am Schluss rechtlich festzumachen, wer jetzt wirklich noch die Schuld trägt. Das führt auch zu weiteren Auseinandersetzungen unter den Paaren, die mit der Individualbesteuerung verhindert werden können. Die Schweiz ist das letzte Land in Europa, das die Individualbesteuerung noch nicht kennt.
Noch ein Wort zu den Sozialversicherungen: Die Gleichstellung bei den Renten hiesse, allen Paaren zwei Individualrenten auszubezahlen, und das würde die AHV 2 Milliarden Franken kosten. Die Gleichstellung von Ehepaaren mit Alleinstehenden hiesse aber auch, die Witwen- und Witwerrenten abzuschaffen, die 1,4 Milliarden Franken kosten. Sie hiesse zudem - das ist besonders einschneidend -, den Zuschlag von 20 Prozent für Verwitwete, die nicht auf eine Maximalrente kommen, zu streichen; dieser beträgt 1,2 Milliarden Franken. Zudem müssten bei einer Gleichstellung die nichterwerbstätigen Partner wieder AHV-Beiträge zahlen, die heute vom Ehepartner automatisch abgedeckt sind. Das würde eine Mehrbelastung für in der Regel junge Paare von jährlich 200 Millionen Franken bedeuten.
Ich komme zum Schluss: Gemäss der CVP-Initiative würde die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV heissen, den Eheleuten auf der einen Seite 2 Milliarden Franken zu geben und ihnen auf der anderen Seite 2,8 Milliarden Franken wegzunehmen.
Ich bitte Sie mit Überzeugung, den direkten Gegenentwurf anzunehmen.