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Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-12-04

Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Die Finanzkommission und der Ständerat haben die Grundbeiträge für die Hochschulförderung aufgrund der Überweisung der Motion Plattner 01.3159 bereits ins Budget aufgenommen und diese Grundbeiträge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um 32 Millionen Franken aufgestockt. Die Anträge Widmer, Neirynck und der liberalen Fraktion wollen die Subventionen nun um 60 Millionen Franken erhöhen. In der Parlamentsdebatte im Oktober kam klar zum Ausdruck, dass viele Kolleginnen und Kollegen der Überweisung der Motion Plattner nur zustimmten, weil keine fixe Zahl darin stand, sondern weil im Motionstext nur eine "substanzielle Erhöhung" gefordert wurde. Aus diesem Grund und nur unter dieser Bedingung haben viele Kolleginnen und Kollegen der Erhöhung zugestimmt. Bundesrätin Ruth Dreifuss signalisierte damals, dass eine Erhöhung in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken drinliegen würde. Bei einer Erhöhung um 60 Millionen Franken wäre nämlich die Motion Plattner abgelehnt worden.

Dasselbe gilt für den Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge nach dem Universitätsförderungsgesetz (Art. 5a des Bundesbeschlusses I über den Voranschlag für das Jahr 2002). Die Höhe der Beiträge in einem solchen Rahmenbeschluss kann man nicht einfach in einer Budgetdebatte definieren und genehmigen. Das ist unseriös. Hier gilt es, über die Fachkommission zu legiferieren; das tun wir mit der Beratung des Hochschulartikels. Einfach mehr Geld zu geben löst nicht alle Probleme. Es braucht mehr Geld, darüber sind wir uns im Klaren, aber auch die Strukturen müssen angepasst werden.

Ich bitte Sie, auf dem Boden zu bleiben, diese Einzelanträge abzulehnen und der Mehrheit der Kommission und gleichzeitig dem Ständerat zuzustimmen.