Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-12-04
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-12-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Bildung für unsere Zukunft bewusst. Wie Sie sehen, wird ja an allen Fronten sehr viel in die Bildung investiert. Aber ich muss natürlich darauf hinweisen, dass der Bildungsfranken nicht weniger kritisch hinterfragt werden muss als alle anderen Franken. Nur dass etwas als Bildung qualifiziert wird und nur dass vielleicht jemand im Lande mehr haben möchte, kann kein zureichender Grund sein, ohne vertiefte Prüfung derartige grosse zusätzliche Mittel zu sprechen. Denn es geht hier immerhin um einen Zusatzkredit von 360 Millionen Franken, wenn Sie die Finanzplanperiode dazu nehmen. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin sehr überrascht, dass man in einer Budgetdebatte Forderungen dieser Grössenordnung bringt, ohne dass das in den zuständigen Kommissionen, im zuständigen Departement, mit den Kantonen zusammen und im Rahmen einer Botschaft wirklich ausgelotet worden ist. Ich glaube nicht, dass man das tun kann.
Ich muss auch die Behauptung von Herrn Neirynck zurückweisen, der hier gesagt hat, man habe sich - ich interpretiere etwas frei - um die Motion Plattner einfach foutiert. Herr Plattner hat in seiner Motion mehr Mittel gefordert, aber er hat sie nur in der Begründung quantifiziert, er hat sie nicht im Text selber quantifiziert. Der Bundesrat ist klar der Meinung, mit den 30 Millionen Franken, die dann jedes Jahr in der Finanzplanperiode dazukommen, und mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens sei der Motion Plattner immerhin Rechnung getragen - wenn auch vielleicht nicht ganz nach den Vorstellungen von Herrn Plattner selber. Der Bundesrat ist also der Meinung, Beträge dieser Grössenordnung müssten in der Kommission vorberaten werden und breit abgestützt, nach Möglichkeit auch in Form einer Botschaft, kommen.
Wenn gesagt wird, die Mittel für die Hochschulen stagnierten, dann hat das in den Neunzigerjahren vielleicht gestimmt, aber in den Jahren 2001 bis 2003, in der laufenden Beitragsperiode, stimmt das nicht. Der Bundesrat schlägt Ihnen schon eine Zunahme der Grundbeiträge von 8 Prozent per annum vor, Sie stocken hier noch auf. Bei den Investitionsbeiträgen sind 17 Millionen Franken im Nachtrag 2001 dazugekommen, 2002 und 2003 schlagen wir 24 bzw. 27 Millionen zum alten Finanzplan. Projektgebundene Beiträge nehmen im Voranschlag um 34 Prozent, um 14 Millionen Franken, zu. Die Beiträge an den Nationalfonds, welche auch in den Hochschulbereich fliessen, nehmen 2002 und 2003 um 7 Prozent pro Jahr zu.
Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten haben Sie vor einem Jahr Impulse gesetzt, das haben wir eingebaut: 7 Millionen Franken 2001, 45 Millionen Franken 2002, Zuwachs um 16 Prozent. Der Bund bezahlt nicht, wie heute fälschlich behauptet wird, 10 Prozent des Gesamtbudgets der kantonalen Universitäten, sondern 25 Prozent.
Das ist nicht mehr nur subsidiär, das ist ganz signifikant, und das sind ganz grosse Zunahmen; Sie müssen das im Gesamtkontext sehen. Wenn Sie der Kommission zustimmen - der Bundesrat kann sich damit identifizieren -, steigt nicht nur der Betrag im nächsten Budgetjahr um zusätzliche 32 Millionen Franken, sondern Sie ziehen die achtprozentige Erhöhung vor, und nachher geht das in Stufen von jeweils 8 Prozent weiter. Wenn Sie den davon abweichenden Anträgen hier folgen, nimmt das kumulativ zu, und die Steigerungsrate beträgt jedes Jahr 12 Prozent oder noch mehr, und zwar wie gesagt ohne vertiefte Klärung.
Wie soll es eigentlich weitergehen? Es ist dem Bundesrat klar, dass Sie sich mit diesen Fragen befassen müssen, sollen und werden. Die Universitäten, aber auch die übrigen Institutionen der Bildung und Forschung müssen nun ihre [PAGE 1694] Planungen machen. Gestützt darauf wird die nächste Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie erarbeitet werden. Der Bundesrat und vor allem die Verwaltung beschäftigen sich schon jetzt sehr intensiv mit dieser Botschaft. Erstmals wird darin der ETH-Bereich einbezogen sein, damit Sie einen Gesamtüberblick haben, und es werden Ihnen Entwicklungsszenarien präsentiert werden.
Der Bundesrat - ich habe darauf hingewiesen - sieht die prioritäre Bedeutung dieses Bereiches, deshalb haben Sie kürzlich das Berufsbildungsgesetz, das ICT-Gesetz usw. beraten und gestern Beschlüsse zur Technologieförderung gefasst; das muss man alles mit berücksichtigen. Die Bildung wird auch in der nächsten Beitragsperiode prioritär sein, aber es sind eben nicht nur die universitären Hochschulen, die mehr Mittel brauchen; auch die Unterstützung der Integration der GSK-Studiengänge, die Studiengänge für Gesundheit, Soziales und Kunst, an den Fachhochschulen wird Mittel beanspruchen. Aber auch die angewandte Grundlagenforschung wird mehr Mittel wollen und bekommen.
Ich muss Ihnen einfach sagen: All das zusammen ergibt natürlich Beträge, die auch im Lichte der letzten Abstimmung - ich muss immer wieder darauf hinweisen - nicht einfach so finanziert werden können. Es sei denn, Sie würden uns andere, posteriore Gebiete bezeichnen, wo Sie Abstriche machen wollen, also z. B. beim Verkehr, aber dort sehe ich auch nur Zunahmen.
Nehmen wir - bei der Kultur haben wir vorhin gesehen, wie es läuft - den Sozialbereich. Stellen Sie sich die Debatte vor, wenn Sie das dort kompensieren wollten. Ich wiederhole, was ich gestern gesagt habe: Wir können es uns nicht leisten, jetzt überall nur aufzustocken! Sie müssen das Gesamte sehen, Sie müssen Ihren eigenen Handlungsspielraum bewahren; sonst mache ich jede Wette, dass beim nächsten Sparprogramm genau das, was Sie jetzt hier aufstocken würden, wieder neu zur Diskussion käme. Dann passiert genau das, was die Kantone und die Universitäten nicht wollen: ein Stop-and-go, wie wir das in der letzten Zeit hin und wieder gesagt haben.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitten möchte, hier nicht einfach spontan Mittel zu sprechen, von denen niemand genau sagen kann, wie sie verwendet werden. Wir können nicht einmal genau sagen, ob die Kantone mitspielen oder ob sie dann nicht ihrerseits etwas zurückfahren und denken, das sei ja schön, der Bund zahle ja. Lassen Sie das durch Ihre Kommissionen und die Verwaltung wirklich im Detail vorbereiten, und entscheiden Sie dann, wenn Sie die nötigen Grundlagen haben. Aber die Aufstockung von jährlich 32 Millionen Franken, wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission und der Ständerat beschlossen haben, kann der Bundesrat akzeptieren.